|
Hallo, hoffe, ich bin hier soweit richtig gelandet, also: 1997 haben mein Ex und ich geheiratet, Ende 1997 kam unser erster Sohn auf die Welt, 1999 unser zweiter, habe seitdem nicht mehr gearbeitet, bin zuhause geblieben, um mich ganz der Erziehung meiner Kinder zu widmen, dies war damals zwischen meinem Ex und mir so vereinbart. Habe mich 2010 von meinem damaligen Mann getrennt, ein Jahr Trennungszeit, Scheidung wurde im September ausgesprochen. Seit 2010 bin ich halbtags (nach 13 Jahre ohne Arbeit) wieder in den Beruf eingestiegen (hätte im Jahr der Trennung nicht arbeiten müssen). Unterhalt bekam ich bis Rechtskraft der Scheidung, nun scheiden sich die Geister über den nachehelichen Unterhalt! Steht mir dieser zu? Die Jungs (nun 12 und 14 Jahre alt) gehen auf eine weiterführende Schule, ich arbeite an zwei Nachmittagen in der Woche, es muss alles organisiert werden, aber das kennt ja ein jeder. Steht mir nachehelicher Unterhalt in Form von Betreuungsunterhalt zu? Mir wurde gesagt, bis das jüngste Kind vollendete 15 Jahre wird, schon, andere sagen, dies stimme nicht, bin also schon im Zweifel. Kann mir jemand was dazu sagen aus eigenen Erfahrungen heraus? Würde mich sehr freuen!
|