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 Nachehelicher Unterhalt von Sternchen2007
Hallo,
hoffe, ich bin hier soweit richtig gelandet, also: 1997 haben mein Ex und ich geheiratet, Ende 1997 kam unser erster Sohn auf die Welt, 1999 unser zweiter, habe seitdem nicht mehr gearbeitet, bin zuhause geblieben, um mich ganz der Erziehung meiner Kinder zu widmen, dies war damals zwischen meinem Ex und mir so vereinbart. Habe mich 2010 von meinem damaligen Mann getrennt, ein Jahr Trennungszeit, Scheidung wurde im September ausgesprochen. Seit 2010 bin ich halbtags (nach 13 Jahre ohne Arbeit) wieder in den Beruf eingestiegen (hätte im Jahr der Trennung nicht arbeiten müssen). Unterhalt bekam ich bis Rechtskraft der Scheidung, nun scheiden sich die Geister über den nachehelichen Unterhalt! Steht mir dieser zu? Die Jungs (nun 12 und 14 Jahre alt) gehen auf eine weiterführende Schule, ich arbeite an zwei Nachmittagen in der Woche, es muss alles organisiert werden, aber das kennt ja ein jeder. Steht mir nachehelicher Unterhalt in Form von Betreuungsunterhalt zu? Mir wurde gesagt, bis das jüngste Kind vollendete 15 Jahre wird, schon, andere sagen, dies stimme nicht, bin also schon im Zweifel. Kann mir jemand was dazu sagen aus eigenen Erfahrungen heraus? Würde mich sehr freuen!


 Nachehelicher Unterhalt von Steve
Hallo,

in solch einem Fall scheiden sich wirklich die Geister. Hier meine Einschätzung:

Aufgrund des Alters der Kinder wäre Dir eine ganztägige Tätigkeit zuzumuten. Daher könnte man Dich auffordern, Dir mit einer entsprechenden Übergangszeit eine Vollzeittätigkeit zu suchen. Die lange Ehedauer alleine reicht nicht mehr aus, um uneingeschränkt unterhaltsberechtigt zu sein. Betreuungsunterhalt kommt bei dem Alter der Kinder auch nicht mehr in Frage. Am logischten erscheint ein zeitlich begrenzter Aufstockungsunterhalt.

Die Regelung bezogen auf das Alter der Kinder gibt es so nicht mehr (8 Jahre = Halbtags, 15 = Ganztags). Es ist jeder Einzelfall zu prüfen. Damit will der Gesetzgeber die Eigenverantwortlichkeit stärken.


 Nachehelicher Unterhalt von Athene
Ich denke das dir Betreuungsunterhalt zusteht.
Trotz Änderung des Unterhaltsgesetzes, ist es einer Mutter, die alleine erzieht, im höchsten fall 80% zumutbar.
Natürlich sind die Finanziellen Bedinungen wichtig.
Erst kommt Kindesunterhalt, das Rest gehalt wird dann weiterhin geteilt.
Nach einer Trennung brauchen die Kinder mehr Unterstützung.
Volle Tätigkeit als alleinerziehende Mutter würde auf Kosten der Kinder gehen, dies glaube ich wäre für jeden Richter klar.
Nimm dir einen Anwalt, ich denke das du schon einen hast, oder?


 Nachehelicher Unterhalt von hörnchen
Hallo,

ich meine auch dass das noch Unterhalt geben könnte. Ausserdem ist zu schaun obs einen ehebedingten Nachteil für dich gibt, dein Verdienst anders wäre, warest du nicht daheim geblieben.

Rede mit deinem Anwalt, der sollte wissen wie das Gericht bei euch üblicherweise urteilt und, er kennt die Gesamtzusammenhänge.

hörnchen


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