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 Nachträgliche einseitige Änderungen bei Unterhaltszahlungen von ralf_rhein-main
Hallo,



folgender Fall:



Angenommen ich wäre geschieden und ich hätte mich mit meiner Ex-Frau (hat geregelte Arbeit, verdient aber weniger, keine Kinder) auf Unterhaltszahlungen von 340 EUR pro Monat bis Mitte 2010 geeinigt und alles gerichtlich bestätigt: kann ich mit der neuen Unterhaltsrechtsreform die künftigen Zahlungen anfechten bzw. sogar ab sofort unter Vorbehalt einstellen?



Sorry, ist vielleicht eine doofe Frage, aber im Internet gibt es nicht wirklich viele Informationen dazu (wenn keine Kinder im Spiel sind).



Danke vorab!!!



Viele Grüße,



Ralf


 Nachträgliche einseitige Änderungen bei Unterhaltszahlungen von hörnchen
Hallo,



ich denke ihr habt eine Vereinbarung die gültig bleibt. Die reform bezieht sich vorrangig auf Fälle mit Kindern.



Zitat:

bzw. sogar ab sofort unter Vorbehalt einstellen?




Das solltest Du tunlichst lassen. Wenn überhaupt: Unter Vorbehalt zahlen und anfechten. Wobei ich denke dass da kaum Aussicht auf Erfolg besteht.



Viele Grüße



hörnchen


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