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 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von MO
Die Scheidung war im Jahr 2005. Vom Scheidungsrichter wurde für 2 Jahre Unterhalt für die Ex und Unterhalt für die Kinder (2) festgesetzt. Kinder sind inzwischen beide volljährig und befinden sich noch in der Ausbildung. Ich möchte nun die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes erneut berechnen lassen. Meine Ex ist älter als 55, hat nie gearbeitet und auch keine Ausbildung. Die Kinder studieren beide. Mit welchen Auswirkungen des neuen Familienrechtes ist hier zu rechnen?


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von hörnchen
Hallo,

nach den Urteilen die ich so kenne? Mit vernachlässigbar geringen.

Warum? Weil es einen Vertrauensschutz gibt für lange Ehen und deine Exfrau nie gearbeitet hat UND 55 ist.

Du kannst aber deinen Anwalt fragen der die Rechtsprechungspraxis des Gerichtes vor Ort kennen sollte und alle Daten kennt.

hörnchen


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von Street
Warum? Weil es einen Vertrauensschutz gibt für lange Ehen und deine Exfrau nie gearbeitet hat UND 55 ist.

Ups ... und 55 ist !

Hat sich beim Renteneintrittsalter für Frauen etwas geändert ????

Als Mann muß ich bis 65 arbeiten ......

* Gott ( und Mann ) sei dank, dass sich die Rechtsprechung auch hier so langsam aber sicher am neuen Scheidungsrecht orientiert.


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von allerlei
Lieber Street,
auch dir dürfte vielleicht nicht entgangen sein, daß bei heutiger Wirtschaftslage der Arbeitsmarkt nicht unbedingt auf 55-jährige Frauen ohne Ausbildung gewartet hat.

Daher der Schutz für lange Ehen. Ist doch eigentlich verständlich oder?

HG
allerlei


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von Street
auch dir dürfte vielleicht nicht entgangen sein, daß bei heutiger Wirtschaftslage der Arbeitsmarkt nicht unbedingt auf 55-jährige Frauen ohne Ausbildung gewartet hat.

..............................................................................................

Wenn ein heute 55 jähriger Mann aufgrund der Wirtschaftslage / Arbeitsmarktlage arbeitslos wird, nimmt darauf keiner Rücksicht....

Und nun leg ich mich einmal sehr weit aus dem Fenster :

Wenn ich heute arbeitslos werde, habe ich nächste Woche einen ( oder mehrere ) neuen Job. Und ich würde nicht darauf bestehen, dass ich ein hohe Qualifikation habe und NUR in meinem gelernten Job arbeiten würde. Würde auch morgens um 3 die Tageszeitung austragen um danach in einer Gärtnerei Blumentöpfe zu sortieren....


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von allerlei
Ich glaube, du verstehst den Unterschied nicht so ganz oder willst ihn nicht verstehen.

Eine Frau, die im beiderseitigen Einvernehmen in all den Ehejahren Hausfrau war, wird nicht mit 55 auf einmal auf dem Arbeitsmarkt mit Handkuss begrüsst.

Dies nennt man ehebedingte Nachteile und in ihrem Alter wird sie sicher zeitlich unbefristeten nachehelichen Unterhalt bekommen. Und das ist auch nur gerecht.

Wenn du heute arbeitslos wirst, hast du immerhin in den letzten Jahrzehnten gearbeitet, kannst Zeugnisse vorlegen und dgl.

Jetzt klar?

HG
allerlei


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von Street
Jetzt klar?

Ja. allerlei .... jetzt wo Du mich aufgeklärt hast.

Aber ist der Anspruch denn Begrüßung mit Handkuss oder sollte der Anspruch sein : Nun versuch ich mal auf eigenen Beinen zu stehen ???

Emanzipation nehmen / fordern wir doch alle gerne und das auch lautstark, aber wenn´s um die Kohle geht, na ja dann sollte man ( oder Frau ) das mal nicht so genau nehmen.

Jetzt klar ...;-))))


 Neues Familienrecht: Überprüfung des Unterhalts von allerlei
Ich verschwende ungern meine Zeit.....die habe ich nicht mehr so im Überfluss.

Daher belassen wirs dabei.....du hast deine Meinung, ich die meine.

HG
allerlei


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