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 nochmal: ex bekommt weiteres kind, was bleibt an unterhalt? von elfischu
hatte diese frage schon im scheidungsforum gestellt, leider kommen keine antworten. ich finde die beantwortung genau dieser frage nicht in den anderen beiträgen, wie jemand mir sagte, also nochmal:

mein mann und ich leben seit 2,5 jahren getrennt, wir haben 2 kinder (5 und 7) und sind noch nicht geschieden. er zahlt kindesunterhalt und unterhalt für mich (nach der differenzmethode), da ich wegen kinderbetreuung nur teilzeit arbeiten kann.

nun bekommen er und seine neue LG im frühjahr ein kind. wie genau wirkt sich das auf unseren unterhalt aus??? ich habe gehört, der kindesunterhalt wird schonmal mindestens eine stufe in der düsseldorfer tabelle runtergestuft. kann mein noch-mann dann noch darüberhinaus zusätzlich den unterhalt für das neue kind (mit dem er aber dann ja zusammenlebt) und noch unterhalt für seine dann ja nicht berufstätige LG von seinem nettoeinkommen abziehen? (wie gesagt, sie werden dann zusammen wohnen o. ist das gar nicht wichtig?) wenn ja, gilt dies geringere nettoeinkommen dann für die berechnung sowohl des kindesunterhaltes als auch des ehegattenunterhaltes?

wäre eine schnelle scheidung von vorteil oder ist das auch ohne relevanz?

vielen dank für die antworten!

elfi


 nochmal: ex bekommt weiteres kind, was bleibt an unterhalt? von Moehrenmolch
Jedes weitere Kind ist unterhaltsberechtigt, daher wird Dein Trennungsunterhalt in jedem Fall geringer werden.



Nach 2,5 Jahren Trennungszeit nähert sich dieser aber ohnehin dem Ende.

Ohne genau Zahlen kann man da wenig sagen.



Für seine Lebensgefährtin ist Dein Ex nicht unterhaltsverpflichtet.

Nur für das neue gemeinsame Kind der beiden.



Die "schnelle Scheidung" wird darauf hinauslaufen, daß Du gar keinen Unterhalt mehr bekommst, vermute ich.

Dein Anspruch geht dem vorrangigen Anspruch aller Kinder nach.



Gruß, Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 nochmal: ex bekommt weiteres kind, was bleibt an unterhalt? von elfischu
danke für die antwort fred,

warum bekomme ich nach der scheidung keinen unterhalt mehr, es gibt doch nachehelichen unterhalt, wenn ich die kleinen kinder betreue, oder?

ganz verstanden habe ich auch noch nicht, ob mein noch-mann bei der berechnung seines nettoeinkommens sowohl den unterhalt für 3 kinder abziehen kann als auch unsere gemiensamen kinder in der düsseldorfer tabelle eins runtergestuft werden???

danke

elfi


 nochmal: ex bekommt weiteres kind, was bleibt an unterhalt? von Moehrenmolch
elfischu hat geschrieben:
warum bekomme ich nach der scheidung keinen unterhalt mehr, es gibt doch nachehelichen unterhalt, wenn ich die kleinen kinder betreue, oder?


Ja, im Prinzip.



Nur geht der Gesetzgeber davon aus, daß jeder sich nach der Scheidung selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern hat.

Wenn Du Kinder betreust, gesteht man Dir natürlich zu, daß Du nicht Vollzeit arbeiten kannst/nicht mußt.



Ab einem gewissen Alter (das entscheidet jeder Richter selbst) wird man aber mindestens von einem Halbtagesjob ausgehen.

Und Du solltest von Deinem Halbtagsjob leben können, die Kinder bekommen weiter den Kindesunterhalt.



Jetzt klarer?



Gib bei google einfach mal die Stichwörter ein:

Unterhalt Scheidung Trennung



Herzlichen Gruß: Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 nochmal: ex bekommt weiteres kind, was bleibt an unterhalt? von Moehrenmolch
elfischu hat geschrieben:
...ganz verstanden habe ich auch noch nicht, ob mein noch-mann bei der berechnung seines

nettoeinkommens sowohl den unterhalt für 3 kinder abziehen kann als auch unsere gemiensamen

kinder in der düsseldorfer tabelle eins runtergestuft werden???




a) Der Kindesunterhalt wird nicht "abgezogen" bei Berechnung nach DT; das läuft so: Bruttogehalt minus Abzüge, also (bei abhängig Beschäftigten) der ausgewiesene Nettobetrag. Bei Selbständigen wird es schwerer, die können besser tricksen. - Hiervon sind noch Abzüge zulässig für besondere Belastungen (Kredite, berufl. Aufwendungen usw.)



Siehe hier, in der Fußnoten 3 und 4:

http://www.finanztip.de/recht/familie/d ... abelle.htm



Dieser Betrag führt zu dem Nettobetrag, der in den Stufen der DT ausgewiesen ist.

Hierzu gehört der bestimmte alterabhängige Kindesunterhalt pro Kind (von dem noch das halbe Kindegeld abgezogen werden darf, außer beim "Regelunterhalt", also Einkommensstufe 1)



In jedem Fall aber ("Mangelberechnung") bleibt der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen (Fußnoten 5 und 6).



b) Deine Kinder werden also nicht heruntergestuft, sondern das Netto wird nun auf drei Kinder statt auf 2 Kinder verteilt.

Es KANN also sein (wenn Dein Ex wenig verdient, daß dadurch Deine Kinder weniger bekommen - weil sein Selbstbehalt alles andere kappt.



Klarer?



Wenn nicht, machen wir das mal mit Zahlen.

Aber ich muß jetzt weg...



:ja: Fred





P.S. Er ist aber dennoch verpflichtet, den Regelunterhalt (Stufe 1) zu leisten. Notfalls mit einem zweiten Job.

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