elfischu hat geschrieben:
...ganz verstanden habe ich auch noch nicht, ob mein noch-mann bei der berechnung seines
nettoeinkommens sowohl den unterhalt für 3 kinder abziehen kann als auch unsere gemiensamen
kinder in der düsseldorfer tabelle eins runtergestuft werden???
a) Der Kindesunterhalt wird nicht "abgezogen" bei Berechnung nach DT; das läuft so: Bruttogehalt minus Abzüge, also (bei abhängig Beschäftigten) der ausgewiesene Nettobetrag. Bei Selbständigen wird es schwerer, die können besser tricksen. - Hiervon sind noch Abzüge zulässig für besondere Belastungen (Kredite, berufl. Aufwendungen usw.)
Siehe hier, in der Fußnoten 3 und 4:
http://www.finanztip.de/recht/familie/d ... abelle.htm
Dieser Betrag führt zu dem Nettobetrag, der in den Stufen der DT ausgewiesen ist.
Hierzu gehört der bestimmte alterabhängige Kindesunterhalt pro Kind (von dem noch das halbe Kindegeld abgezogen werden darf, außer beim "Regelunterhalt", also Einkommensstufe 1)
In jedem Fall aber ("Mangelberechnung") bleibt der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen (Fußnoten 5 und 6).
b) Deine Kinder werden also nicht heruntergestuft, sondern das Netto wird nun auf drei Kinder statt auf 2 Kinder verteilt.
Es KANN also sein (wenn Dein Ex wenig verdient, daß dadurch Deine Kinder weniger bekommen - weil sein Selbstbehalt alles andere kappt.
Klarer?
Wenn nicht, machen wir das mal mit Zahlen.
Aber ich muß jetzt weg...

Fred
P.S. Er ist aber dennoch verpflichtet, den Regelunterhalt (Stufe 1) zu leisten. Notfalls mit einem zweiten Job.