Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einem recht verzwackten nachehelichen Unterhaltsverfahren. Ich habe versucht die Fragen möglichst deutlich zu formulieren und so viel Details wie möglich bei Seite zu lassen, damit es nicht noch verwirrender wirkt.
ich habe ein nacheheliches Unterhaltsverfahren gegen meinen Ex geführt. Das Verfahren lief insgesamt 3 Jahre. Im ersten Jahr habe ich noch aus einem Eilverfahren Unterhalt bekommen, dieser wurde mir dann entzogen, weil mein Ex angeblich nicht leistungsfähihg war. Nun im Urteil in der Hauptsache - das im Juni ergangen ist - wurde mir rückständiger Unterhalt und laufender Unterhalt in Höhe von 450€ zugesprochen. Mein Ex ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.
Meine Frage ist nun, wie kann ich trotz der Berufung Unterhalt bekommen?
Meine Anwältin meint, dass ich aus dem Urteil nun trotzdem pfänden kann, da es vorläufig vollstreckbar ist.
Da ist allerdings das Problem, dass (jedenfalls beim laufenden Unterhalt) mein Ex schon angekündigt hat eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Laut des Urteils habe ich da nur die Möglichkeit vorher die Sicherheitsl. zu hinterlegen, das kann ich mir aber nicht leisten. Somit kann ich schon mal keinen laufenden Unterhalt pfänden.
Könnte ich nun trotzdem rückständigen Unterhalt pfänden?
Und wenn ja, erhöht sich nicht dadurch, dass mein Ex dann monatlich 450€ hinterlegt, sein pfändungsfreier Betrag?
Es ist nämlich so, dass ich bei meinem Ex höchs. 500€ pfänden könnte(pfändungsfreier Betrag). Wenn die 450€ davon abgezogen werden würden, bliebe ja kaum noch etwas...
Zu dieser Sache hat uns die Gegenseite in den letzten Tagen auch noch ein fadenscheiniges Schreiben geschickt, aus dem wir auch nicht recht schlau werden: Man möchte mit uns einen Vollstreckungsschutzvereinbarung schließen, die so aussieht, dass mein Ex den laufenden Unterhalt (450€) monatlich hinterlegt und wir diesen bei "möglichen weiteren Pfädnungen im Pfädnungsantrag ausgewiesen und berücksichtigt werden".
Das klingt so, als wäre mein Ex darauf angewiesen, dass ich dieser Vereinbarung zustimme und dass der hinterlegte Betrag sonst nicht vom pfandfreien Betrag abgerechnet werden kann - ist das richtig?
Alternativ habe ich mir gedacht, dass ich evtl. auch einen Abänderungsantrag in der einstweiligen Anordnung stellen könnte (aus der ich seit 2 Jahren keinen Unterhalt mher beziehe) mit der Begründung, dass das Hauptsacheurteil ja nun nicht rechtskräftig werden konnte, aber dass nun eben doch (die Details kann ich hier ja weglassen) festgestellt wurde, dass mein Ex leistungsfähig ist und mir demnach doch übergangsmäßig - so lang wie die Berufung läuft - Unterhalt durch die einstweilige Anordn. zu gesprochen werden müsste.
Ist das möglich/sinnig?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße