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Alle drei Kinder sind Dir gegenüber gleich unterhaltsberechtigt.
Für den Kredit haften beide Kreditnehmer, aber jeweils gesamtschuldnerisch.
Die Bank holt sich also ihre Raten dort, wo sie sie bekommt.
Deine (zukünftige Ex-)Frau ist nur ihrem eigenen Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet.
Das tut sie durch "Natural"-Unterhalt.
Ihr (neuer) Partner hat mit alledem finanziell nichts zu tun.
Außer, sie beantragt für sich/das Kind Hartz IV, dann ist er als "Bedarfsgemeinschaft" mit im Boot.
Das aber hat wiederum nichts mit Deinen Unterhaltspflichten zu tun.
_________________ "Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)
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