Hallo,
mein 17-jähriger Sohn hat Anfang August diesen Jahres eine Ausbildung begonnen und erhält dafür von seinem Betrieb eine Ausbildungsvergütung,
die erstmalig ENDE August zur Auszahlung kommt. Nun habe ich bereits ANFANG August die Unterhaltszahlung an meine Frau (für meinen Sohn)
entsprechend gekürzt, da ich der Ansicht bin, dass das Gehalt bei wirtschaftlicher Betrachtung dem August zuzurechnen und demnach auch bereits
der August-Unterhalt entsprechend zu kürzen ist. Meine Ex-Frau argumentiert nun aber, dass das Gehalt meines Sohnes ja erst ENDE August gezahlt
wird, sie meinen Sohn also noch den ganzen August zu unterhalten hat, und ihr deshalb für den August noch der bisherige volle Unterhalt zusteht und
sich erst ab September die Unterhaltszahlungen reduzieren. Meiner Ansicht nach ist es aber egal, wann mein Sohn sein Gehalt bekommt. Anfang oder
Ende August, dies ist lediglich ein technischer Auszahlungszeitpunkt, entscheidend ist, dass er im August eigenes Geld verdient und entsprechend
bereits ab August der Unterhalt zu reduzieren ist und nicht erst ab September.
Frage: Kann ich rechtlich wirksam bereits den August-Unterhalt reduzieren, oder ist dies erst ab September möglich
Besten Dank für Auskunft!
Freundliche Grüße
Ventura