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Hallo.
Nach langem Suchen in Büchern und dem Internet habe ich folgende Berechnung zum Unterhalt erstellt (Ausgangssituation: Mann arbeitet Vollzeit, Frau arbeitet 2/3):
Nettoeinkommen, davon jeweils
- abzüglich Zahlungen an Pensionskassen
- danach abzüglich Pauschalbetrag (5%) für Arbeitsaufwendungen
- danach abzüglich Kindesunterhalt laut DD-Tabelle
- danach abzüglich 1/7 des Rest-Einkommens als Arbeitsanreiz
Differenz der beiden übrig gebliebenen Nettoeinkommen geteilt durch 2 = Unterhalt an den Partner.
Ist das soweit richtig?
Zweite Frage: Kennt schon einer Urteile zur Dauer des Ehegattenunterhalts?
Gruß
micky_n.
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