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 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von and_reas
Hallo und Guten Tag,
meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Jetzt stehe ich erstmal da und weiß gar nicht so Recht weiter. Dazu hätte ich als "Neuling" einige Fragen:

Trennungsunterhalt:
Partner A: nach Steuern 88.000 €, Partner B nach Steuern 21.000 €. Beide haben eine immer noch andauernde selbständige Tätigkeit und beide haben einen eigenen Wohnsitz. Keine gemeinsamen Kinder. Muss bei dieser Konstellation Trennungsunterhalt gezahlt werden? Und ist nachehelicher Unterhalt fällig? Wir haben einen notariellen Ehevertrag mit Gütertrennung nach §1414 vereinbart (Wegfall Zugewinnausgleich, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe bleibt eine Rückforderung bei Beendigung des Ehestandes vorbehalten). Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich wurde nicht getroffen.

Abschließend noch eine Frage. Ich habe vor und während unserer Ehe meine Frau gerne mal mit teurem Schmuck beschenkt. Da Sie mich jetzt wegen eines Anderen verlässt, hätte ich wenigstens gerne den Schmuck zurück. Immerhin handelt es sich da um eine Summe knapp am 6stelligen Bereich. Habe ich das Recht den Schmuck zurück zu fordern?

Viele Grüße und danke für Eure Antworten
Andreas


 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von Steve
Hallo,

die Geschenke wirst Du nicht zurückbekommen. Oder hast Du einen Vertrag, in dem steht, dass die Geschenke nur solange im Besitz des Beschenkten bleiben, wie die Ehe hält? Ich denke eher nicht.

Zum Unterhalt: Ihr Einkommen reicht massig aus, um für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Prinzip der "Eigenverantwortung". Dieses wäre auch die Argumentation, wenn sie Unterhalt verlangt evtl. aufgrund der bisherigen Lebensverhältnisse. Grundsätzlich sollte sie das aber selber wissen und kein Unterhalt verlangen. Wenn es hart auf hart kommt, musst Du Dir, gerade bei diesen hohen Summen einen Anwalt suchen, der das für Dich durchkämpft. Aber grundsätzlich: Versucht euch so zu einigen, das erspart viel Ärger, Geld und Zeit.


 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von and_reas
Hi, hi, nein so einen Geschenke-Rückgabe-Punkt haben wir nicht im Vertrag aufgenommen. Ich dachte, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass Gegenstände die in der Ehe angeschafft wurden, bei Gütertrennung dem gehören, der sie eingebracht hat. Ist halt einfach nur ärgerlich, dass Sie den Schmuck weiterhin nutzt, obwohl ich nicht mehr dabei bin :nein:

Vielen Dank für die Info bezüglich Unterhalt. Aber 21.000 € im Jahr sind 1.750 € im Monat netto. Mieteinnahmen aus ETW 630 €. Davon geht ab Miete 550 €, Unterhalt für 2 Kinder von ihr aus erster Ehe 586 € (leben bei ihrem Mann), Krankenvers. 330 €, Finanzierung ETW 550 €, Auto, Essen und Trinken. Sorry, habe ich vorher nicht erwähnt.

Wie sieht es denn dann aus? Ich glaube, da komme ich wohl nicht drumrum zu bezahlen. Vorher nicht und auch hinterher nicht, oder? :boese:

Liebe Grüße
Andreas


 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von Steve
Hi,

auch eine Schenkung ist ein Vertrag, nämlich zur untentgeltlichen und dauerhaften Überlassung. Was anderes wäre es , wenn es sich um die Geschenke von Schwiegereltern etc. handelt, die aufgrund des Glaubens an den Bestand der Ehe geschenkt wurden. Aber auch hier gibt es verschiedene Rechtssprechungen.

Ist die ETW ihre? Oder habt ihr diese gemeinsam angeschafft? Wurde diese erst nach der Trennung angeschafft? Sind die Einnahmen aus Miete in die 21000 Euro mit einberechnet?

Ihre Mietkosten (ist in dem Mindestlebensbedarf mit eingerechnet, allerdings nicht so hoch) sowie der Unterhalt brauchen Dich nicht zu interessieren. Außerdem könnte sie ja die ETW bewohnen und müsste dann nicht noch Miete zahlen. Es gibt viele Argumente. Meinst Du denn sie besteht auf Unterhalt?


 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von and_reas
Also, die Mieteinnahmen sind nicht in den 21.000 € eingerechnet. Sondern sie kommen zu den 1.750 € monatlich dazu. Also hat Sie netto 2.300 €. Allerdings hat Sie an Ausgaben einschl. Kindesunterhalt 2.016 €. Bleiben Ihr zum Leben 284 €.

Es ist Ihre Eigentumswohnung die Sie auch schon vor der Ehe hatte. Allerdings besteht dafür ein unkündbarer Mietvertrag (bis zum Ableben des Mieters).

Sie will auf jeden Fall dass ich zur Kasse gebeten werde. Wir sind halt so richtig schön zerstritten.

Gut den Schmuck habe ich abgehakt. Aber kann Sie mich mit Trennungsunterhalt und späteren Unterhalt (nach der Scheidung) wirklich abkassieren?

Viele Grüße
Andreas


 Scheidung, Trennungsunterhalt und einige Fragen dazu von Steve
Hi,

Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt sind separat zu betrachten.

Grundsätzlich sehe ich gute Möglichkeiten, dass Du zumindest keinen Nachehelichen bezahlen musst. Ihre Kosten können Dir erstmal egal sein. Sobald sie Dich schriftlich auffordert, Unterhalt zu zahlen, ab zum Anwalt. Alles andere wäre, auch aufgrund Deiner hohen Einnahmen, Harakiri.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und halte uns mal auf dem Laufenden wie es weitergeht! Kopf hoch :ja:


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