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Hallo,
nun ist es soweit, meine noch Frau hat Harz 4 beantragt, hinter meinem Rücken versteht sich.
Nun will die Arge prüfen, ob mein Selbstgehalt dann nicht gekürtz werden kann und soll. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen, aber sie bekommt auch nur Hartz 4.
Ich bezahle meiner alten Familie das Haus samt Nebenkosten, das ist dann in der Höhe des Kindesunterhaltes in etwa, sogar ein wenig mehr.
Jetzt wird mir gesagt, dass nicht die ganze Summe kann als Kindesunterhalt angerechnet werden, weil das Haus auch mir zu Hälfte gehört, sprich die Hälfte zahle ich für mich selbst. Ich muss also, noch was zahlen, bleibe dann sicher auf die 900 EUR.
Nur befürchte ich, dass es vielleicht noch weniger werden kann, falls die Frau noch zusätzlich einen Anwalt einschalten tut.
Also, kann die Arge mein Selbstbehalt sogar kürzen oder muss dann das der Richter tun?
Danke voraus!
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