Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Selbstbehalt für mich+mein Kind bei Unterhaltspfl.ggü Eheman von Josette
Hallöchen,



ich lebe seit 4 Jahren getrennt von meinem Mann und lebe mittlerweile mit meinem neuen Freund zusammn + bin schwanger. Ich bin voll berufstätig und verdiene ganz ok. Mein Exmann arbeitet seit der Pleite seiner Fa. halb schwarz halb legal - nichts halbes nichts ganzes und bezog zwischenzeitlich sogar Sozialhilfe. Während der 4 Jahre habe ich keinen Unterhat gezahlt - er wurde weder vo meinem Exmann noch vom Amt eingefordert.



Ich werde jetzt die Scheidung einreichen. Zum Zeitpunkt der Scheidung wird das Kind bereits gebohren sein und ich werde entweder noch Elterngeld bekomen oder Telzeit arbeiten.



Ich habe große Sorge dass ich zur Unterhaltszahlung verpflichtet werde, da er entweder gar nicht arbeitet oder wenig verdient.



Frage: wie hoch ist der Sebstbehalt für mich und mein Kind ?

Muss vom Elterngeld Unterhalt gezahlt werden ?


 Selbstbehalt für mich+mein Kind bei Unterhaltspfl.ggü Eheman von Moehrenmolch
Oh, ein komplexes Problem.



Vier Jahre getrennt lebend, aber nicht geschieden?

Vermutlich ist der Anspruch auf Verpflichtung, für den anderen den Lebensunterhalt mit zu sichern, längst erloschen.



Zitat:

Beim Getrenntleben sollte beachtet werden, welche rechtlichen Konsequenzen hiermit verbunden sind:



* üblicherweise wird der andere Ehegatte bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs mit verpflichtet. Durch das Getrenntleben wird diese sog. "Schlüsselgewalt" aufgehoben.

* bei Bestehen der Unterhaltsvoraussetzung kann ein Getrenntlebensunterhaltsanspruch entstehen, § 1361 BGB.

* gem. § 1672 BGB kann die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind auf einen Elternteil übertragen werden.

* die Ehegatten werden steuerlich nicht mehr zusammen, sondern grundsätzlich einzeln veranlagt, § 26aEStG.

* die Ehewohnung kann durch Gericht zugewiesen werden.

* der Hausrat kann vorab geteilt werden.

* wie oben dargelegt, erleichtert das Getrenntleben die Scheidung nach Ablauf der ein- oder drei-jährigen Trennungsfrist.



http://www.isuv.de/tiki-index.php?page=Trennung




Aber da muß ich erst noch selber suchen.

Steuerlich werdet Ihr getrennt veranlagt?





;) Gruß von Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Selbstbehalt für mich+mein Kind bei Unterhaltspfl.ggü Eheman von Josette
Ich habe mit dem Einreichen der Scheidung so lange gewartet, weil er jahrelang einen auf psychisch krank gemacht hat um der Pfändung nach dem Konkurs der Fa. zu entgehen.

Ich hätte also 100% ig Unterhalt zahlen müssen. Jetzt ist er nicht mehr erwerbsunfähig und arbeitet wohl auch wieder - ich hoffe jetzt habe ich bessere Karten !



Ja, wir sind getrennt veranlagt - auch seit 4 Jahren !


 Selbstbehalt für mich+mein Kind bei Unterhaltspfl.ggü Eheman von Moehrenmolch
Du mußt Dich nicht rechtfertigen, war nur eine Verständnisfrage.

Ich denke, Du hast recht gute Karten.



Er muß für seinen Lebensunterhalt schon selber sorgen.



Meint: Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Muss ich jetzt mein Leben lang für ihn zahlen?  Unterhalt
 Mein Noch-Mann gibt mir die Unterhaltsberechnung nicht  Unterhalt
 Gemeinsame Wohnung und bald Trennung mit Kind. was ist machb  Tips
 kann ich ausziehen und was wird mit unserem Kind?  Scheidung
 Darf mein Mann mich aus der Ehe Wohnung rauswerfen ???  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
Impressum

transporterforum  aussenborderteile