Zu "privaten Ermittlungen" kann ich Dir was sagen, das aber bitte als private Nachricht.
Schreib mich dann an, wenn du das willst.
Ansonsten: meiner Meinung nach lohnt sich das nicht.
Du bist geschieden, aber es gibt kein Urteil über Unterhalt bisher, richtig?
Einfacher wäre es, den angemessenen Unterhalt
rechtlich klären zu lassen.
Das verdirbt auch nicht den Ton wie die erste Variante.
Drei Jahre Unterhalt sind allerdings schon recht lange, oder?
Wundert sich: Fred
Übrigens entsteht allein durch eine "Lebensgemeinschaft" noch keine Unterhaltsverpflichtung.
Allenfalls bei Hartz-IV-Empfängern wäre das von Belang.