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 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von sophia48
Hallo,
hier bin ich wieder.

Nach vielem Hin und Her wäre mein Noch-Mann langsam bereit auszuziehen. Mir ist zwar bei diesem Gedanken teilweise etwas mulmig zumute, wie es denn wird, aber ich sehe auch ein, daß es wohl anders kein Sinn mehr machen wird. Nun aber zu meiner Frage : ich habe leider in der Zwischenzeit noch keine Arbeitstelle gefunden (ich suche eine Halbzeittätigkeit, weil ich ein behindertes Kind habe und in Verbindung damit keine volle Stelle leisten könnte)und die finanzielle Situation ist gerade das Hauptproblem:

Frage:

kann durch die Trennung für meinen Mann die steuerfreie Bemessungsgrenze erreicht werden?

Daten:
ihm würde, wenn er auszieht, circa 1000 Euro monatlich netto zum Leben übrig bleiben.
stimmt es, wenn ich richtig verstanden habe, daß er:

1-Frage 1:die gesamten Hauskreditraten von der Steuer abziehen kann, wenn er nicht mehr hier wohnt und trotzdem zahlt?

2- Frage 2: ich nehme an, er kann den gesamten Trennungsunterhalt auch von der Steuer abziehen?

3- kann er weiterhin, solange ich keine feste Anstellung habe (entweder gar keine oder geringfügige Arbeit auf 400 Euro Basis z.B.) die Steuerklasse 3 behalten?

4- kann er dann weiterhin die Kosten für die Kinder von der Steuer absetzen (zur Zeit Schulgeld für meine Tochter und weitere Beträge, die sich aus der Behinderung unseres Sohnes ergeben), auch dann, wenn die Kinder eben bei mir leben (es ist ja so vorgesehen!).

Ist dann für ihn nach einer Trennung die steuerfreie Bemessungsgrenze 7660 euro netto, oder 15330??? Daraus würde sich eigentlich ganz klar ergeben (wenn zweites gelten sollte"!)dass er keine Steuer mehr zahlen müsste....
was die Kosten einer 2 WOhnung decken würde...

Vielen Dank im voraus!

Sophia


 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von Steve
Hallo Sophia48,

leider ist Dein Post im Chaos versunken. Ich versuche das mal aufzubröseln:

Was heißt, ihm bleiben 1000 Euro zum Leben, ist das sein Nettoverdienst in LSK 3 oder sind da schon Kosten abgezogen?

Der Steuerfreibetrag ist immer vom Brutto zu sehen (wie sollte man das auch sonst berechnen?).

Was meinst Du mit "gesamt von der Steuer abziehen"? Beispiel Trennungsunterhalt: Bei Angabe als "außergewöhnliche Belastung" wird je nach Höhe des Gehaltes sowie des Verdienstes des UB ein Teil des Unterhaltes anerkannt.

Er kann auch in LSK4 wechseln. Am Anfang des neuen Jahres muss er dann in LSK1.

Wenn die Kinder bei Dir leben, hast Du zunächst die Kosten zu tragen. Da er die dann nicht mehr trägt, kann er sie zunächst auch nicht absetzen. Du kannst ihn aber über den außergewöhnlichen Mehrbedarf in die Kosten einbinden. Dieses würde den Unterhalt erhöhen, den er dann bei der Steuererklärung, je nachdem ob Realsplitting vereinbart wurde oder nicht als außergewöhnliche Belastung oder in der Anlage U (bei Realsplitting) angeben kann. Kindesunterhalt kann im Allgemeinen übrigens nicht abgesetzt werden.

Bei Eurer besonderen Konstellation empfiehlt sich auf jeden Fall eine Rechtsberatung und eine Titulierung des Kindesunterhaltes.


 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von sophia48
Hallo Steve,

ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt:

-1000 Euro ist ca das Einkommen, das meinem Mann übrig bleiben würde, nach Abzug des Trennungsunterhalts und nach Bezahlung der Hauskreditrate (für das Haus, das wir bis jetzt noch zusammen bewohnen und uns beiden gehört).- (sein Gesamtnettoeinkommen ist ca 3000 Euro und ich habe leider zur Zeit kein Einkommen).

Meine Frage war, ob er sowohl die Hauskreditrate als auch den Trennungsunterhalt ganz absetzen könnte von der Steuer (und sei es beim Lohnsteuerausgleich) so daß er praktisch keine Steuer zahlt (nach dem Ausgleich zumindest).
Und dann hatte er immer einen Freibetrag wegen unserem behinderten Kind, und die Frage war, ob er diesen auch nach der Trennung noch absetzen kann (da ich diesen Betrag zur Zeit nicht absetzen könnte, da kein Einkommen!), oder ob das nicht mehr möglich ist!

Die Titulierung des Kindesunterhalts habe ich schon vom Jugendamt erfahren, das war jetzt nicht meine Frage...

mfg

Sophia


 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von Steve
Hi,

ahh, jetzt habe ich es auch geschnallt! ;)

Da er sowohl den unterhalt als auch die Hausraten nicht voll absetzen wird können, wird er wohl auch nicht unter die Grenze kommen. Falls doch, gehören Steuerrückerstattungen zum Einkommen und werden zum großen Teil, außer die nicht unterhaltsrelevanten Teile, bei der Errechnung des Unterhaltes mit rangezogen.

Der Freibetrag wird hälftig geteilt (jeder 0,5). Auf Antrag (bisher bei den Kommunen, in Zukunft ist das FA zustänfig) kann aber der Freibetrag auf eine Person übertragen werden. Dem müssen aber beide ET zustimmen.

Im Übrigen: Solange ihr noch gemeinsam veranlagt werdet, gilt die erhöhte Bemessungsgrenze. Werdet ihr einzeln veranlagt, dann gilt die Geringere.


 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von sophia48
Hallo Steve,

danke für die Antwort.

Zitat:
Da er sowohl den unterhalt als auch die Hausraten nicht voll absetzen wird können, wird er wohl auch nicht unter die Grenze kommen.


Warum kann er nicht Unterhalt und Hausraten voll absetzen, bzw. WAS darf er dann beim Unterhalt absetzen und WAS bei den Hausraten (oder was nicht?).

Beim Freibetrag ist alles klar, danke.

mfg

Sophia


 steuerfreies Einkommen durch Trennung? von Steve
Hi,

das ist ein ziemlich komplexes Thema, ich versuche es mal vereinfacht dazustellen:

Je nach Art der Absetzung: bei Angabe als außergewöhnliche Belastung Unterhaltszahlungen bis max. 7680 Euro absetzbar. Von diesem Betrag wird jedoch Dein Verdienst / Sozialgeld etc. abgezogen. Bsp.: Zahlt er 500 Euro Unterhalt und 800 Euro Hausraten dann betrüge die tatsächliche Höhe des Unterhaltes 900 Euro (die Unterhaltszahlung ohne die Hausrate). Die Hausrate wird beim absetzbaren Unterhalt also mit eingerechnet, allerdings nicht voll. Die Begrenzung in der Höhe sorgt dafür, dass der Unterhalt nicht voll absetzbar ist.

Beim Realsplitting liegt die Grenze bei 13805 Euro.

Ist jetzt alles sehr vereinfacht geschrieben, Ausführungen würden den Rahmen sprengen. Sonst google mal scheidung unterhalt steuern o.ä.


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