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 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von blackout
Hallo,
mein Mann und ich haben bisher versucht gemeinsam herauszufinden wie sich der Kindesunterhalt berechnet. Ich habe mir die Berechnungsgrundlagen der Düsseldorfer Tabelle genommen. Jetzt ist mein Mann der Meinung der Kindesunterhalt kann erst nach Änderung der Steuerklasse errechnet werden. Warum sollte ich die Steuerklasse ändern? Ich bekomme Unterhalt vom Arbeitsamt Netto 440 Euro StKl 5 und er verdient ca 1800 Euro netto StKl 3. Zur Zeit leben wir noch nicht getrennt, um eine Wohnung zu suchen brauche ich aber die Höhe des Kindesunterhalt. Die Steuerklasse ändert sich doch im auf die Trennung folgend Kalenderjahr sowieso auf 1/1. Und dann wird doch auch der Unterhalt neu berechnet.


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von hörnchen
Hallo,

das ist abher ein ordentliches Kiddelmuddel was ihr da macht.

Du bekommst Unterhalt vom Arbeitamt? Das mußt du bitte erklären?

Ihr könnt sofort die Steuerklassen ändern und auch in einer Wohnung bereits getrennt leben und wirtschaften. Ihr könnt auch zum Jugendamt gehen und dort den Kindesunterhalt berechnen und titulieren lassen, kostet nichts. Dann kan man auch den Trennungsunterhalt errechnen und wenn das oben bedeutet dass du von der ARGE Geld bekommst, so werden auch diese Leute genaue Zahlen haben wollen.

hörnchen


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von Steve
Hallo,

ihr beide habt das Recht darauf gegenüber dem Anderen darauf zu bestehen, für den Rest des Jahres nach Steuerklasse IV besteuert zu werden. Dadurch erfolgt eine Gleichstellung der prozentualen Steuerbelastung.

Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der aktuellen Steuerklasse und wird bei Änderung der Steuerklasse neu berechnet. Im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt auch bei einer neuen Heirat. D.H. heiratet er neu, wird der Kindesunterhalt aufgrund der Steuerklasse III / IV (in V darf er nicht) berechnet, der Ehegattenunterhalt aber weiterhin nach I.

Die DT ist sehr übersichtlich. Beachtet jedoch die möglichen Abzüge (berufsbedingte Aufwendungen, Eheschulden) sowie mögliche Zuschläge.


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von Steve
Ergänzung: Im neuen Jahr ändert sich die Steuerklasse auf I / II

Der ET, bei dem das Kind den Wohnsitz hat und der die hauptsächliche Betreuung übernimmt geht in II.


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von hörnchen
Morgen,

Steve hat geschrieben:
Der ET, bei dem das Kind den Wohnsitz hat und der die hauptsächliche Betreuung übernimmt geht in II.[/b]


Vorausgesetzt es lebt kein weiterer Volljähriger im Haushalt.

hörnchen


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von patata
guten morgen,

hörnchen hat geschrieben:
Vorausgesetzt es lebt kein weiterer Volljähriger im Haushalt.


..., der eigenes einkommen hat und nicht das eigene kind ist.

_________________
Wenn ihr mal etwas Ablenkung und Spaß haben wollt:
http://www.das-stuebchen-forum.de/


 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von patata
patata hat geschrieben:
guten morgen,

hörnchen hat geschrieben:
Vorausgesetzt es lebt kein weiterer Volljähriger im Haushalt.


..., der eigenes einkommen hat und nicht das eigene kind ist.


sorry, was vergessen: wenn für das kind noch kindergeld gezahlt wird.

_________________
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 Steuerklasse ändern wegen Kindesunterhalt von Steve
So langsam kriegen wir alle Infos zusammen ;)


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