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Hallo!
Meine Frau und ich haben uns gerade getrennt und daher ergeben sich viele Fragen:
1. Zurzeit habe ich Steuerklasse III und meine Frau arbeitet nicht. Muss ich auf jeden Fall die Steuerklasse wechseln, auch wenn meine Frau nicht arbeitet? Desweiteren frage ich mich, wenn ich z.B. von II in II wechsle, habe ich erhebliche Einbußen und werden diese beim Unterhalt berücksichtigt? 2. Die gemeinsame Immobilie wird von meiner Frau und unseren drei Kindern bewohnt. Wie ermittelt man den Wohnwert, der zur Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wird? 3. Ein nicht unerheblichen Anteil meines Einkommens ist variabel und wird erst im nächsten Kalenderjahr ausgezahlt. Da dieser jährlich schwankt, weiss ich nicht, welches Gehalt (Jahresmittel oder Durchschnitt mehrerer Jahre) zur Berechnung des Unterhaltes nun berücksichtigt wird.
Vielen Dank vorab
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