FJ hat geschrieben:
habe die Anlage " U " mit angeben können.
Und Zahle nachehelichen Unterhalt für Sie.
Die Anwältin meiner Exfrau will den Steuerbescheid von mir haben,hat sie
darauf anspuch ???
Wenn es eine gemeinsame Steuererkläörung ist ja........
FJ hat geschrieben:
Und hat meine Exfrau bei einer Rückzahlung Anspuch auf ein teil des Geldes zB. ( 3/7 ) regelung ??
Mit der Anlage U musst du evtl. steuerlich Nachteile die sie dadurch, dass sie ja den Unterhalt als Einkommen mit angeben muss, wieder ersetzen.
FJ hat geschrieben:
Und Sie muß ja auch eine Steuererklärung machen.
OK, das beantwortet die Frage nach der gemeinsamen Steuererklärung
FJ hat geschrieben:
Wenn Sie eine Rückzahlung bzw,eine Nachzahlung hat muß Ich mich dann auch daran beteiligen ??
Nicht bei getrennter Erklärung