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Ich bin Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von ca siebenhundert Euro monatlich.
Meine Frau ( bin mit ihr seit 2 ½ jahren verheiratet) hat zwei Kinder aus erster Ehe, und erhält Leistungen von ALGII. Meine Rente wird natürlich angerechnet. Die Miete unserer Wohnung bezahle ich bisher komplett alleine.
Da ich vorhabe mich von meiner Frau zu trennen, und im nächsten Monat auszuziehen, lautet meine Frage, ob ich trotz Trennung weiterhin für die Mietkosten aufkommen muss. Von der Wohnungsgesellschaft her gibt es keine Schwierigkeiten, sie sagten mir zu mich sofort aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Wie verhält es sich aber mit dem Arbeitsamt, zahlt sie dann die Kosten für die Unterkunft für meine (noch)Ehefrau, oder wird etwa meine Rente weiterhin angerechnet??? Meine neue Wohnung ist schließlich auch nicht kostenlos erhältlich, sie wird wohl mindestens mit etwa 250 Euro warm monatlich zu Buche schlagen. Demzufolge bleibt mir nach Abzug der Miete noch etwa 450 Euro zum Leben übrig.
Kann ich davon noch zur Kasse gebeten werden?
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