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 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von Biene123
;( Hallo, hab mal eine Frage, wir leben getrennt wie ja schon beschrieben in einem anderen Beitrag. Nun ist ja mein MAnn in ein anderen Ort gezogen. D.H er muß sich ja hier abmelden.Somit gelten wir ja als getrenntlebend. Nun habe ich gehört, das er dann in die Steuerklasse 1 zurückgestuft wird, ist das richtig? Wie wirkt sich das auf meinen Unterhalt aus? Werde ich dann weniger bekommen????

Momentan bekomme ich knapp 800,00 Euro für mich und zwei Kinder 8 und 2 JAhre.Mit nochweniger wird es ganz schön knapp werden. Aber er hat dann doch automatisch auch mehr abzüge, oder ist das anders. DA bei mir ab August auch das Erziehungsgeld wegfällt, stehe ich dann ziemlich schlecht da.KAnn mir jemand sagen, wie das so geregelt wird?

DAnke im Vorraus


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von Martina
In steuerklasse I kommt er erst bei der Scheidung. Außerdem müsst ihr euch im Jahr der Trennung bei der Steuer noch gemeinsam veranlagen lassen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von sonnie
martina kaczynski hat geschrieben:
In steuerklasse I kommt er erst bei der Scheidung. Außerdem müsst ihr euch im Jahr der Trennung bei der Steuer noch gemeinsam veranlagen lassen.




Hallo,



mein EX-Mann hat seine Steuerkarte während des Trennungsjahres auf Klasse 1 ändern lassen, ohne meine Zustimmung!! Das Ende war, das die Kinder und auch ich weniger Unterhalt bekommen haben.



LG Sonja


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von hart1
...meines erachtens muss er die steuerklasse ändern lassen. denn es heißt dort ja "dauernd getrennt lebend" - und das ist ja gegeben, nicht erst ab scheidung. ihr könnt (müsst aber nicht) im scheidungsjahr noch eine gemeinsame steuererklärung abgeben...



dadurch kann und wird seich dein unterhalt verringern.


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von meracian
Meine Anwältin erklärte mir:



Sie bleiben im Jahr der Trennung noch in Steuerklasse III. Erst ab nächstes Jahr müssen Sie die Steuerklasse I wählen.

Sollten Sie jetzt schon die Klasse I wählen, so wird nächstes Jahr vor Gericht wahrscheinlich die Meinung vertreten, das Sie mutwillig die schlechtere Steuerklasse gewählt haben um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Somit würde also der Unterhalt nachberechnet und Sie müssen dann alles nachzahlen.



Also: theoretisch kann ich in Klasse I da wir ja getrennt leben, aber es kann gegen mich verwendet werden. Ab nächstem Jahr muss ich die Klasse I wählen.


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von sonnie
meracian hat geschrieben:
Meine Anwältin erklärte mir:



Sie bleiben im Jahr der Trennung noch in Steuerklasse III. Erst ab nächstes Jahr müssen Sie die Steuerklasse I wählen.

Sollten Sie jetzt schon die Klasse I wählen, so wird nächstes Jahr vor Gericht wahrscheinlich die Meinung vertreten, das Sie mutwillig die schlechtere Steuerklasse gewählt haben um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Somit würde also der Unterhalt nachberechnet und Sie müssen dann alles nachzahlen.



Hallo



Der Richter hat bei meinem Unterhalt, den ich einklagen mußte, diese absichtlich schlechtere Steuerklasse nicht berücksichtigt. Der Ex hat einfach das Recht die Steuerklasse zu wechseln.



LG Sonja


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von meracian
da sieht man mal wieder was für einen freiraum die richter haben :-(


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von 1976Mike
hmm,



nehmen wir mal an, ich bleib während des trennungsjahres in steuerklasse III und wechsle nach der Scheidung in Steuerklasse I, weil ich ja das dann muss, dann muss sich ja was am Unterhalt ändern, oder? sprich, ich muss im endeffekt weniger bezahlen (und hab logischerweise auch weniger für mich...).



hab ich recht oder bin ich da auf den holzweg...



gruß



mike


 Trennung- Wohnungswechsel -weniger Unterh. durch Stkl.1 ???? von sonnie
1976Mike hat geschrieben:
hmm,



nehmen wir mal an, ich bleib während des trennungsjahres in steuerklasse III und wechsle nach der Scheidung in Steuerklasse I, weil ich ja das dann muss, dann muss sich ja was am Unterhalt ändern, oder? sprich, ich muss im endeffekt weniger bezahlen (und hab logischerweise auch weniger für mich...).



hab ich recht oder bin ich da auf den holzweg...



gruß



mike




Hallo Mike,



es wird dir warscheinlich mit Steuerklasse 3 und auch mit 1 nur der Selbstbehalt bleiben, sprich das Gleiche. Du kannst dir das mit der "Düsseldorfer Tabelle" selbst errechnen.



LG sonja


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