1976Mike hat geschrieben:
hmm,
nehmen wir mal an, ich bleib während des trennungsjahres in steuerklasse III und wechsle nach der Scheidung in Steuerklasse I, weil ich ja das dann muss, dann muss sich ja was am Unterhalt ändern, oder? sprich, ich muss im endeffekt weniger bezahlen (und hab logischerweise auch weniger für mich...).
hab ich recht oder bin ich da auf den holzweg...
gruß
mike
Hallo Mike,
es wird dir warscheinlich mit Steuerklasse 3 und auch mit 1 nur der Selbstbehalt bleiben, sprich das Gleiche. Du kannst dir das mit der "Düsseldorfer Tabelle" selbst errechnen.
LG sonja