Hi,
war sie während der Ehe auch schon in der Ausbildung?
Das Du Dir einen Anwalt nimmst, ist eine gute Idee. Dieser kann prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt besteht. Ihren Anwalt kannst Du allerdings nicht nehmen, ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten, wobei eine Gerichtsverhandlung bei zwei vertretenen Parteien sicherlich lustig wäre
Das sie Dich betrogen hat, spielt momentan keine Rolle.
Die Zeit vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungstermin kann durchaus schonmal 6 oder mehr Monate betragen. Falls Sie überhaupt zustimmt, ansonsten kann die Ehe erst nach drei Jahren geschieden werden.
Die Schulden können eine Rolle bei der Berechnung des Unterhaltes spielen, allerdings nur wenn es gemeinsame Eheschulden sind.