Hallo Tomson,
prinzipiell hat deine Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wenn sie allerdings "nur" 200 EUR weniger verdient als du und du weitere (vorrangige) Unterhaltsverpflichtungen hast, wird dabei wahrscheinlich nichts bei rumkommen.
Das Gesetz geht davon aus, daß jedem von euch während einer Ehe die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens zukommt, egal wer es verdient. Diese "Summe" sollte prinzipiell jedem der beiden Ehepartner auch nach einer Trennung zur Verfügung stehen, um den gewohnten Lebensstandard weitgehend halten zu können.
Lies dich doch mal hier ein:
http://scheidung-online.de/tu_wann.html, da findest du auch, wie das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet wird. Möglicherweise kommt dabei heraus, daß deine Frau dir Trennungsunterhalt zahlen muß...
Gruß
K.