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 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Moin Moin,

Bevor ich zum Anwalt laufe möchte ich gern nochmal hier eure Meinungen hören.

So sieht es bei mir aus:
Meine Ex bekommt für sich und die beiden Kinder (3 und7) derzeit 950€ Unterhalt. Ihre Anwältin hat allerdings ca. 1180€ ausgerechnet. Auf die 950€ haben wir uns geeinigt.
Wir sind noch nicht geschieden und die Scheidung ist auch noch nicht eingereicht. (kann ich finanziell gerade nicht stemmen, und sie will auch nicht)

Die beiden Kinder können Wochentags von ca 8:00 bis 14:00 untergebracht werden.
Sie erarbeitet angeblich ca 300€ netto monatlich. Also ein paar wenige Stunden wöchentlich.

Meine Frage nun: Kann ich rechtlich etwas gegen den Unterhalt für sie tun?
Für die Kinder zahle ich gern. Kein Problem.. Für sie allerdings nicht.
(Ich hab nicht schlecht geguckt, als ihr neues Auto vor der Tür stand.)

Wir sind seit Januar 2010 getrennt. Das Trennungsjahr ist also rum.


Gruß,
AliUndRudiMente


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von OnkelGis
nur mal so geschätzt:
wenn du mehr als 1,8 T€ netto hast wirst du dich ins eigene Fleisch schneiden,
wenn du zum Anwalt gehst.

Hast du die Steuerklasse gewechselt?
Sonst erwartet dich eine heftige Rückzahlung...


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Hi,

Ich glaube dass Du für eine gewisse Zeit noch Trennungsunterhalt bzw. später dann nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen musst. Eine ganztägige Erwerbsobliegenheit sehe ich hier aufgrund der momentan möglichen Betreuung für nicht gegeben. Eine halbtägige wäre möglich, jedoch auch nur mit angemessener Übergangszeit.


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Moin.

Ja, Steuerklasse ist gewechselt seit Anfang dieses Jahres.
Ich habe jetzt, nach Abzug des Unterhalts, ca 1700€ netto die mir bleiben.

Warum denkst du, schneide ich mir ins eigene Fleisch?

@Steve: Ich denke auch, dass Sie halbtags einer Tätigkeit nachgehen kann. Ganztägig ist auch nicht möglich.
Was ist denn eine angemessene Übergangszeit?
Die jüngste Kind ist seit August 2010 im KiGa. Und die Große seit August 2010 in der Schule.
Da sie einen nicht schlecht bezahlten Beruf erlernt hat, und sie halbtags durchaus arbeiten kann, wäre es ihr doch rechnerisch möglich
ihren Lebensunterhalt selbst zu erstreiten. So höre ich es von allen Seiten.

Habt ihr mehr Info?

Gruß,
AliUndRudiMente


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von OnkelGis
Hallo,


eurer netto= 1700+950+300= 2950

1.Kind= 365
2.Kind=419

bleiben für euch: 2166
bekommt davon sie 3/7= 928 = 300 + 628

du müsstest zahlen: 1412 €

dir würden bleiben 1072 €

So ähnlich war auch die Rechnung von dem Anwalt meiner Frau
(und mein Anwalt meint, dass wäre richtig)

Arbeiten muss sie nach einem Jahr bzw. ich meine eigendlich erst, wenn alle KInder zur Schule gehen...
Wenn sie Hartz IV beantragt, fordert die ARGE alle Unterlagen von dir und berechnet das neu...


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Die Berechnung von OnkelGis enthält einige Fehler. Erstens: Das Einkommen der Frau wird nur zur Errechnung des Unterhaltes bei volljährigen Kindern mit einbezogen. Zweitens: Die Unterhaltsbeträge für die Kinder sind falsch, die Auszahlungsbeträge sind andere, diese sind nämlich um das hälftige Kindergeld bereinigt (siehe Düsseldorfer Tabelle).

Hier mal eine grobe Berechnung, die jedoch nur als "Hinweis" anzusehen ist:

Bereinigtes Nettoeinkommen Ehemann: 2650 Euro
Kindesunterhalt (3): 273 Euro
Kindesunterhalt (7): 327 Euro
Einkommen nach Kindesunterhalt: 2050 Euro
Einkommen der Ehefrau: 300 (Arbeitseinkommen) + 600 Euro (KU) = 900 Euro

2050 Euro - 900 Euro = 1150 Euro davon 3/7 = 493 Euro

Gesamtunterhalt = 600 Euro + 493 Euro = 1093 Euro

Evtl. hat die Anwältin von einem höheren Nettoeinkommen gerechnet, kann durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien oder Boni sowie Steuerrückerstattungen schon sein.


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Eine Karenzzeit von 1-2 Jahren ist wohl angemessen. Außerdem würde ich mir gut überlegen, ob ich dieses Fass aufmache. Dann lieber scheiden lassen und den nachehelichen Ehegattenunterhalt zeitlich fixieren.


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Erstaunlich wie gut deine Berechnung hinkommt... Bis auf wenige Euro kommt das hin..
Bist du die Anwältin meiner Frau? ;D ;D


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Nein, aber das Thema interessiert mich. Pervers, oder? :lach:


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Allerdings :P :P :eek:

Mich aber auch, allerdings mehr von der "Einspar-Seite"...

Gibts nicht irgendwelche Kniffs? ;D


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von OnkelGis
auch mal ein Kompliment von mir :top:

mein Rechenfehler liegt darin, dass bei der Berechnung ich dass Kindergeld erhalten haben.


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Moin Moin, liebe Geschiedene und Scheidungswillige.

Jetzt habe ich doch gelesen, dass nach neuem BGH Urteil (BGH XII ZR 94/09) "Frau" nach gewisser Zeit keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.

Meine Daten/Einkünfte/Unterhaltszahlungen gelten nach wie vor, wie weiter oben schon gepostet...

Gibt es Hoffnung auf baldige Erlösung?

Gruß,
AliUndRudiMente


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Hallo,

was soll sich nun ändern? Die Antworten (insbesondere meine) bezogen sich doch schon auf die Möglichkeit der Betreuung, nicht auf das Alter des Kindes, so wie in dem von Dir genannten Revisionsurteil gefordert.


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von aliundrudimente
Steve hat geschrieben:
Hallo,

was soll sich nun ändern? Die Antworten (insbesondere meine) bezogen sich doch schon auf die Möglichkeit der Betreuung, nicht auf das Alter des Kindes, so wie in dem von Dir genannten Revisionsurteil gefordert.


Na z.b. sollte sich ändern, dass Sie keinen Anspruch mehr hat...


 Trennungsunterhalt und die liebe Ex. von Steve
Wenn Du der Meinung bist, sie hätte keinen Anspruch mehr dann musst Du Dir überlegen, Dich rechtlich beraten zu lassen. Ob Du dieses Fass nach der Beratung dann wirklich aufmachst, ist Deine Sache.

Das von Dir zitierte Urteil ändert nichts an dem Sachverhalt hier. Meiner Meinung nach bist Du weiterhin unterhaltspflichtig, ob in vollem Umfang müsste, wie ganz am Anfang schon beschrieben, geprüft werden (mögliche Übergangszeiten zur Aufnahme einer halben Tätigkeit, Betreuungsmöglichkeiten etc.).


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