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 Trennungsunterhalt uvm. von dermichi1
Hallo zusammen,

aufgrund diverser Unstimmigkeiten spiele ich mit dem Gedanken mich scheiden zu lassen.
WIr sind 1,5 Jahre verheiratet. Meine Frau arbeitet seit einem Monat halbtags und ist nebenberuflich selbständig. Ich arbeite Vollzeit. Ich bin in der Privatinsolvent. Wir haben Gütertrennung und separate Konten. Ihr Gehalt beläuft sich auf ca. 1200,- und meins auf ca. 2500,-. Kann mir jmd. sagen ob und wenn ja wieviel Trennungsunterhalt ich hierfür aufbringen müsste?


 Trennungsunterhalt uvm. von Steve
Hi,

ist ihr angegebenes Gehalt inkl. dem Verdienst aus der Selbstständigkeit? Was hat Sie davor gemacht, gar nicht oder Vollzeit gearbeitet? Wie alt seid ihr? Kinder? Wohnsituation? Mehr Infos!


 Trennungsunterhalt uvm. von dermichi1
Hi,

danke für die rasche Antwort. Das Gehalt ist ohne Angabe des Verdienstes aus der Selbständigkeit, hier schlagen noch ca. 200€ durchschnittlich zu buche. Davor war Sie ein Jahr krank geschrieben, und davor hat sie Vollzeit gearbeitet. Wir sind 25 und 28 Jahre alt. Keine Kinder und wohne zur Miete.


 Trennungsunterhalt uvm. von Steve
Okay. Grundsätzlich kann man schon erwarten, dass sie für ihren Unterhalt selbst aufkommt. Die Rechtssprechung ist da uneins. Das liegt auch an dem Gesetzestext:

Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

Sehr schwammig. An Deiner Stelle würde ich abwarten ob sie etwas in die Richtung "Trennungsunterhalt" unternimmt.


 Trennungsunterhalt uvm. von dermichi1
Ich gehe davon aus das sie etwas unternehmen würde....
Spielt es eine Rolle das Gütertrennung vereinbart ist?


 Trennungsunterhalt uvm. von Steve
Nein, der Trennungsunterhalt wird durch eine Gütertrennung nicht ausgeschlossen. Sind zwei Paar Schuhe. Trenungsunterhalt kann auch nicht durch eine Vereinbarung wirksam ausgeschlossen werden.

Ich würde mal momentan davon ausgehen, dass Du zahlen musst. Jedoch kann sich der Zeitraum der Zahlungspflicht durch die kurze Ehedauer und ihrer Berufstätigkeit verkürzen. Zu zahlen wären dann 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen.

Eine anwaltliche Überprüfung im Falle der Forderung von Trennungsunterhalt macht hier schon Sinn.


 Trennungsunterhalt uvm. von dermichi1
Könnte Sie dazu herangezogen werden wieder Vollzeit zu arbeiten? WIrd bei der Bereiningun des Nettoeinkommens auch die Privatinsolvenz berücksichtigt?


 Trennungsunterhalt uvm. von Steve
Durchaus möglich, da sie ja früher auch Vollzeit gearbeitet hat. Das ist aber nicht sofort erwartbar, da gibt es Karenzzeiten.

Es ist, so glaube ich, eher andersrum: Der Trennungsunterhalt wird bei der Privatinsolvenz berücksichtigt, da Du dann unterhaltspflichtig bist. So macht es zumindest Sinn.


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