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Okay. Grundsätzlich kann man schon erwarten, dass sie für ihren Unterhalt selbst aufkommt. Die Rechtssprechung ist da uneins. Das liegt auch an dem Gesetzestext:
Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
Sehr schwammig. An Deiner Stelle würde ich abwarten ob sie etwas in die Richtung "Trennungsunterhalt" unternimmt.
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