Wenn Du "bitten" willst, dann geht das.
Ich würde eine Auskunft
verlangen und vor allem eine Frist nennen.
Ab diesem Zeitpunkt, zu dem TU gefordert wird, beginnt der Anspruch.
Keine (schriftliche!!!) Forderung = kein Anspruch.
Am besten, Du forderst pauschal TU "in der gesetzlichen Höhe", also ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Ab März 2008 natürlich.
Gleichzeitig setzt Du eine Frist - sagen wir zum 16. März - zur Vorlage der Einkommensnachweise.
Dann hast Du die Grundlage geschaffen, allerdings noch lange kein Geld.
Aber, wie schon gesagt, DANN und nur dann hast Du Anspruch auf TU ab 03/2008
Alles Gute!
Fred
