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Meine (Noch-)Frau und ich leben seit ca. 1 Jahr getrennt, weil sie sich neu verliebt hat und zu ihrem Freund gezogen ist. Die beiden wollen gemeinsam das Haus seiner Eltern beziehen, meine Frau ist von ihrem neuen Freund im 4. Monat schwanger.Die Scheidung soll demnächst eingereicht werden, im Moment zahle ich meiner Frau Trennungsunterhalt. Aus unserer Ehe gibt es zwei gemeinsame Kinder (20 und 23, beide in der Ausbildung), für die ich den Unterhalt zahlen werde. Meine Frau macht zurzeit eine Ausbildung. Habe gelesen, dass im Falle, dass der Exparner in einer neuen, eheähnlichen Gemeinschaft lebt, der Unterhaltsanspruch verwirkt sein kann. Kann man in diesem Fall von eheähnlicher Gemeinschaft reden?
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