Eben.
Es ist ja auch keine Leistung, sondern eine (vom Staat übernommene) Vorausleistung (steuerfinanziert).
Gelder, die der Staat sich wiederholt, wenn es geht, und zwar vom Unterhaltspflichtigen.
Du hast Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Eltern.
Derjenige, bei dem Du wohnst, leistet diesen Unterhalt normalerweise durch Wohnung, Essen, Kleidung, Taschengeld usw.
Wenn zwei Kinder da sind und eins bei der Mutter, eins beim Vater wohnt, hebt sich das natürlich gegeneinander auf.
Wenn Deine Schwester volljährig ist, entfällt das (sie hat keinen Anspruch auf Unterhalt), lebt aber wieder auf, wenn sie
in Ausbildung ist.
Alles klar?
