Moehrenmolch hat geschrieben:
Trixy hat geschrieben:
...sobald ein neuer Partner in mein Haus zieht, muß ich das angeben und automatisch bekomme ich weniger Unterhalt. ...
Das stimmt so nicht.
Nur dann, wenn die Beziehung ersichtlich dauerhaft ist.
Frühestens also nach 4 - 6 Monaten.
Hi,
also mir wurde das vom Anwalt gesagt, das ich verpflichtet bin, sobald jemand in mein Haus zieht und sich da anmeldet, muß ich es angeben. Egal ob ich mit dem zusammen wäre oder nicht.... Eine Person ab 18 Jahre mit eigenem Verdienst.
Das wäre sehr wichtig, sonst könnte ich mal Probleme bekommen mit Rückzahlungen oder so. Bin darauf auch nicht weiter eingegangen, weil es kein Thema für mich ist....
Eine Freundin, die ließ ihren neuen Freund bei sich einziehen, und sagte nichts, jetzt kann ich nicht sagen, wielange er da schon wohnte, sie mußte auf jedenfall an ihrem Ex was zurück zahlen....
Was auch ist, mein Nochmann hat eine neue Freundin, die auch im Trennungsjahr ist, wohnen inoffziel zusammen, da sie auch sonst Unterhalt weniger bekommt, deswegen behält er seine Wohnung. (Ist im selben Haus)
Ich weiß es aufjedenfall nicht 100%. Wollte nur sagen, was mir gesagt wurde. Ich würde mich an seiner Stelle beim Anwalt erkundigen. Kinderunterhalt bleibt ja gleich, aber ich muß zugeben, wenn ich Unterhalt zahlen müßte an meinem Ex und ich weiß, der wohnt offiziel mit jemanden zusammen, würde ich das sofort melden....
LG
TRix