neuscheidung hat geschrieben:
Haben einen gemeinsamen Sohn, der sieben Jahr alt wird dieses Jahr. Er lebt bei ihr.
Also, sieh Dir mal die Düsseldorfer Tabelle an!
www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddor ... ss-tab.pdf
Ich habe mal nur die Spalte für Deinen Sohn (6-11 Jahre) kopiert...
1. Einkommen bis -1300 ergibt Unterhalt = 247
2. Einkommen bis -1500 ergibt Unterhalt = 265
3. Einkommen bis -1700 ergibt Unterhalt = 282
4. Einkommen bis -1900 ergibt Unterhalt = 299
5. Einkommen bis -2100 ergibt Unterhalt = 317
6. Einkommen bis -2300 ergibt Unterhalt = 334
7. Einkommen bis -2500 ergibt Unterhalt = 351
Worüber reden wir?
Ob Du 250 Euro monatlich bezahlst (das ist MINIMUM!)
oder 350 Euro (wenn Du ein NETTO-Einkommen von 2.500 Euro /5.000 Mark hast!!!)...
- das wird Dich doch nicht umbringen, oder?
In der letzten Spalte in der DT steht der Selbstbehalt, der bleibt Dir mindestens.
Außerdem steht Dir u.U. die Hälfte des Kindergelds ( = 77 Euro) zu, die kannst Du abziehen.
Aber nie in Stufe 1 der Tabelle.
Generell: es ist
DEIN Kind, und von 250 Euro kann man kein Kind monatlich unterhalten....
Also: kurbel Deine Geschäfte an, verdien Kohle!
Sag ich mal als Mann und Vater von fünf Kindern so ganz direkt, okay?
