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 Unterhalt beurkunden? von amueller16
hallo zusammen, ich habe mich im vergangenen jahr von meiner frau getrennt, die scheidung eingereicht (termin ist am 1. aug 07) und den ganzen unterhaltskram mit dem jugendamt geklärt.

jetzt ist es so, dass ich eine aufforderung bekommen habe, den unterhalt beurkunden zu lassen.



alles was ich zu diesen beurkundungen lese schreit 'NICHT UNTERSCHREIBEN', weil es nur nachteile für mich bringt, nur mit klagen (für die ich kein geld habe) etwas daran zu ändern ist und und und.



die frage ist: welche alternativen gibt es?

- unterschreibe ich es nicht, werde ich per gericht gezwungen. soweit zu 'freiwillig'.



- ich habe gelesen dass ein statischer und bis auf 2 jahre befristeter titel noch eine relativ harmlose sache ist. kann sich das ja dagegen sperren?



- ist eine beim notar abgegebene erklärung eine lösung? gibt es vorlagen?



danke und gruss

andreas


 Unterhalt beurkunden? von Lunajane
die frage ist: welche alternativen gibt es?

- unterschreibe ich es nicht, werde ich per gericht gezwungen. soweit zu 'freiwillig'.




Genau so schauts aus. Du kannst per Klage (mit den für dich damit verbundenen Kosten) zur Abgabe dieser Urkunde gezwunegn werden.





Wenn man sich auf die Sache mit dem Notar einläßt ...

Das entspräche aber keinem "vollstreckbarem Titel". D.h., dass man mit dieser notariellen Beurkundung NICHT sofort pfänden kann, was man mit dem Titel (Vergleich, Urteil od. Jugendamtsurkunde) aber kann.



Die Jugendamtsurkunde ist m. E. die harmloseste Alternative, soweit Berechnungen stimmen. In der Regel rechnet das JA schlechter als jeder Anwalt ...



LG

Lunajane


 Unterhalt beurkunden? von amueller16
danke dir für die info. genauso sehe ich es inzwischen auch. das mindeste was man allerdings tun sollte ist, den titel bis auf das 18. lebensjahr zu begrenzen. dagegen kann auch das JA nichts sagen.



gruss

andreas


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