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Hallo Krümel,
hier haben wir mal den "umgekehrten Fall". Weitaus häufiger kommt es vor, daß die Frau bei einer Trennung in der Situation ist, in der jetzt dein Mann ist.
Tatsache ist, daß immer der, der mehr verdient, dem anderen gegenüber in der Trennungszeit unterhaltspflichtig ist (Ehegattenunterhalt = Trennungsunterhalt). Die Berechnung ist ganz grob gesagt so, daß deinem Exmann 3/7 deines Gehalts zustehen. Die neue Lebensgefährtin spielt dabei (noch) keine Rolle, da die Gerichte erst nach einer gewissen Zeit (bis zu 3 Jahre) von einer gegenseitigen "Sorge" und einer gegenseitigen wirtschaftlichen Verantwortung ausgehen.
Da euer Kind bei dir lebt, steht dir prinzipiell Kindesunterhalt zu. Der wird, da er kein Einkommen hat, erstmal aus deinen Unterhaltszahlungen berechnet (also aus den 3/7 deines Gehalts) und dann so verrechnet. (Unterhaltszahlungen sind Einkommen! Und das Einkommen seiner Lebensgefährtin hat damit niemals etwas zu tun).
Wenn du sehr gut verdienst, kann es allerdings auch sein, daß dir kein Unterhalt zusteht. Wenn die Situation so ist, daß der Elternteil, bei dem das Kind lebt, deutlich mehr verdient, als der barunterhaltspflichtige Elternteil, kann das Gericht die Verpflichtung zum Barunterhalt auch aussetzen.
Bei all diesen Aussagen kommen dann noch Eigenbedarfsberechnungen (für dich und deinen Mann) hinzu.
Nach der Scheidung sieht die Sache anders aus: danach ist prinzipiell jeder finanziell für sich selbst verantwortlich. In einigen Fällen kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein (z.B. wenn Kinder zu betreuen sind, wenn eine Krankeit besteht oder aufgrund der Arbeitsmarktsituation und des Alters eine Erwerbstätigkeit nicht möglich oder zumutbar ist), dann würde es zum Scheidungsunterhalt kommen. Das kann ich mir dabei, wie du seine (Nicht-)Arbeitssituation beschreibst, aber kaum vorstellen.
Vielleicht ist genau das auch der Grund, warum er die Scheidung verzögert...
Auf alle Fälle hat dein Noch-Mann eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber eurer Tochter, diese führt zu einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit", er kann also auch zu Arbeit "angespannt" werden, um den Unterhalt zahlen zu können.
Langer Rede kurzer Sinn: solange er keinen Trennungsunterhalt von dir fordert, brauchst du auch keinen zu zahlen. Nach der Scheidung ist es sehr unwahrscheinlich, daß er Anspruch auf Geschiedenenunterhalt hat.
Du kannst von ihm Kindesunterhalt fordern (einklagen), da würdest du wahrscheinlich auch gewinnen. Er würde prinzipiell dafür arbeiten gehen müssen, es ist aber die Frage, ob er das tut und ob du dir für die gewonnene Klage dann etwas kaufen kannst...
Ich würde dir auf alle Fälle raten, zum Anwalt zu gehen, schon alleine, um die Scheidung voranzutreiben.
Ohne Anwalt bekommst du die Scheidung nur durch, wenn du und dein Mann euch über alles absolut einig seid und auch zusammenarbeitet. Dann könnt ihr eure Scheidungsvereinbarung (Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Kindesunterhalt) auch vor einem Notar unterschreiben (der ist billiger) und ohne Anwalt vor den Richter gehen, um euch scheiden zu lassen.
Martina, das mit dem Beratungsschein und der kostenlosen Beratung stimmt so leider nicht; wenn Krümel auch nur "normal" gut verdient, hat sie keinen Anspruch darauf.
LG
K.
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