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 Unterhalt an den Noch- Ehemann ?? von kruemel
Hallo Zusammen :D



ich bin auf diese Seite gestossen und habe mal eine Frage, in der Hoffnung das ich gute Tips bekomme und mir keinen Anwalt nehmen muß.



Mein Ex hat die Scheidung eingereicht und nun habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, das er die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht und die Scheidung somit ruht.



Ein Bekannter machte mir nun ein wenig Angst und meinte, das ich evtl. ihm gegenüber unterhaltspflichtig werde weil ich berufstätig bin ( vollzeit) und er dauernd arbeitslos ist und sich auch nicht besonders um Arbeit bemüht.



Unsere gemeinsame Tochter lebt bei mir und er kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind auch nicht nach weil er angeblich kein Geld hat.



Er ist letztes Jahr jedoch direkt aus unserem gemeinsamen Haushalt mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammengezogen.



Meine Frage ist jetzt ob es wirklich dazu kommen könnte das ich ihm Unterhalt bezahlen soll, obwohl ich das gemeinsame Kind erziehe ( auf seine Hilfe ist lange zu warten )und obwohl er direkt mit seiner Lebensgefährtin zusammengezogen ist. ( Diese ist übrigends auch voll berufstätig )

Hinzu kommt noch das ich erst in Vollzeit gegangen bin, seitdem ich wußte das ich für mich und das Kind selbst aufkommen muß und wir schon über Trennung gesprochen hatten.

Ich habe mich ja so um einiges Schlau gemacht im großen www und dort nachgelesen das der vorherige Lebensstandard beim Trennungsunterhalt beibehalten werden muß !



Danke für eure Hilfe :-)



lg


 Unterhalt an den Noch- Ehemann ?? von Martina
Hallo krümel,

also normalerweise ist es so, das derjenige Unterhaltsverpflichtet ist, der mehr verdient als der andere.

Aber warum solltest du keinen Anwalt in Anspruch nehmen, hole dir einen Beratungsschein für eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht, der wird dir genau ausrechnen ob und was du überhaupt zahlen musst.

Außerdem, wenn nachweisbar ist, das dein EX bei seiner Freundin wohnt und das in einer eheähnlichen Gemeinschaft, somit entfiele deine Unterhaltspflicht.

Aber trotzdem wird ein Gang zum Anwalt am ehesten Klarheit bringen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Unterhalt an den Noch- Ehemann ?? von karamia
Hallo Krümel,

hier haben wir mal den "umgekehrten Fall". Weitaus häufiger kommt es vor, daß die Frau bei einer Trennung in der Situation ist, in der jetzt dein Mann ist.



Tatsache ist, daß immer der, der mehr verdient, dem anderen gegenüber in der Trennungszeit unterhaltspflichtig ist (Ehegattenunterhalt = Trennungsunterhalt). Die Berechnung ist ganz grob gesagt so, daß deinem Exmann 3/7 deines Gehalts zustehen. Die neue Lebensgefährtin spielt dabei (noch) keine Rolle, da die Gerichte erst nach einer gewissen Zeit (bis zu 3 Jahre) von einer gegenseitigen "Sorge" und einer gegenseitigen wirtschaftlichen Verantwortung ausgehen.

Da euer Kind bei dir lebt, steht dir prinzipiell Kindesunterhalt zu. Der wird, da er kein Einkommen hat, erstmal aus deinen Unterhaltszahlungen berechnet (also aus den 3/7 deines Gehalts) und dann so verrechnet. (Unterhaltszahlungen sind Einkommen! Und das Einkommen seiner Lebensgefährtin hat damit niemals etwas zu tun).

Wenn du sehr gut verdienst, kann es allerdings auch sein, daß dir kein Unterhalt zusteht. Wenn die Situation so ist, daß der Elternteil, bei dem das Kind lebt, deutlich mehr verdient, als der barunterhaltspflichtige Elternteil, kann das Gericht die Verpflichtung zum Barunterhalt auch aussetzen.

Bei all diesen Aussagen kommen dann noch Eigenbedarfsberechnungen (für dich und deinen Mann) hinzu.



Nach der Scheidung sieht die Sache anders aus: danach ist prinzipiell jeder finanziell für sich selbst verantwortlich. In einigen Fällen kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein (z.B. wenn Kinder zu betreuen sind, wenn eine Krankeit besteht oder aufgrund der Arbeitsmarktsituation und des Alters eine Erwerbstätigkeit nicht möglich oder zumutbar ist), dann würde es zum Scheidungsunterhalt kommen. Das kann ich mir dabei, wie du seine (Nicht-)Arbeitssituation beschreibst, aber kaum vorstellen.

Vielleicht ist genau das auch der Grund, warum er die Scheidung verzögert...



Auf alle Fälle hat dein Noch-Mann eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber eurer Tochter, diese führt zu einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit", er kann also auch zu Arbeit "angespannt" werden, um den Unterhalt zahlen zu können.



Langer Rede kurzer Sinn: solange er keinen Trennungsunterhalt von dir fordert, brauchst du auch keinen zu zahlen. Nach der Scheidung ist es sehr unwahrscheinlich, daß er Anspruch auf Geschiedenenunterhalt hat.

Du kannst von ihm Kindesunterhalt fordern (einklagen), da würdest du wahrscheinlich auch gewinnen. Er würde prinzipiell dafür arbeiten gehen müssen, es ist aber die Frage, ob er das tut und ob du dir für die gewonnene Klage dann etwas kaufen kannst...



Ich würde dir auf alle Fälle raten, zum Anwalt zu gehen, schon alleine, um die Scheidung voranzutreiben.

Ohne Anwalt bekommst du die Scheidung nur durch, wenn du und dein Mann euch über alles absolut einig seid und auch zusammenarbeitet. Dann könnt ihr eure Scheidungsvereinbarung (Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Kindesunterhalt) auch vor einem Notar unterschreiben (der ist billiger) und ohne Anwalt vor den Richter gehen, um euch scheiden zu lassen.



Martina, das mit dem Beratungsschein und der kostenlosen Beratung stimmt so leider nicht; wenn Krümel auch nur "normal" gut verdient, hat sie keinen Anspruch darauf.



LG

K.


 Unterhalt an den Noch- Ehemann ?? von kruemel
hallo :-)



danke erstmal für diese auskünfte. also bisher hat er noch nichts gefordert. ich habe auch nachgelesen und dort steht überall das er den trennungsunterhalt nicht nachfordern kann :-). erst wenn er ihn beantragt kann ich ab diesem zeitpunkt dazu verpflichtet werden. grad habe ich erfahren das er sogar nun doch wieder arbeitet :-)).

ich werde nun natürlich versuchen das er die fehlenden unterlagen für die scheidung noch einreicht damit ich schnell geschieden werde :-)) !!! nachweisbar ist das ich alleine mit dem kind lebe und er direkt mit seiner lebensgefährtin zusammengezogen ist. beide sind auch dort gemeldet :-))



lg


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