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 Unterhalt an die wieder geschiedene Ex-Frau von frankycopter
Guten Tag!

Meine Ex-Frau hat vor ein paar Jahren wieder geheiratet, unsere beiden Kinder leben bei Ihr und dem "Neuen" Ehemann, mit dem Sie auch ein weiters Kind zusammen hat. Für meine Kinder zahle ich selbstverständlich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt wollen die Beiden sich wieder scheiden lassen. Frage: Muß ich wieder, wenn ja nach welcher Berechnung, nachehelichen Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen?

Danke für hilfreiche Antworten.


 Unterhalt an die wieder geschiedene Ex-Frau von hörnchen
Hallo,

sooo einfach ist deine Frage nicht zu beantworten, das hängt von den Gesamtumständen ab.

hörnchen


 Unterhalt an die wieder geschiedene Ex-Frau von frankycopter
Na klar ist das von den Umständen abhängig, das hab ich mir schon gedacht!
Nun, hier mal ein paar Details: der Noch-Ehemann ist Selbsttändig, ich bin Beamter, also Beide haben ein Einkommen, seines ist bedeutend höher. Ich hinterlasse 2 Kinder aus erster Ehe bei der Ex-Frau, der Noch-Ehemann ein kind. Ich weiß nicht, welche Umstände noch interresant wären, das stellt ja auch in gewisser Weise meine Frage dar!


 Unterhalt an die wieder geschiedene Ex-Frau von Sternchen67
Hallo,

ich glaube kaum, dass du nachehelichen Unterhalt an deine Frau zahlen musst. Soweit man im Internet nachlesen kann, entfällt das Anrecht bei einer eheähnlichen Gemeinschaft (bei dir sogar zweite Ehe).

Sobald ein Anrecht auf nachehelichen Unterhalt erlischt, kann dieser auch nach einer Unterbrechung nicht mehr verlangt werden. Deine Exfrau wird diesen nachehelichen Unterhalt bei ihrem Ex in Spe zu fordern haben. Selbstverständlich ist, dass du und Next für die eigenen Kinder Kindesunterhalt bezahlt.

LG
Sternchen


 Unterhalt an die wieder geschiedene Ex-Frau von Jürgen
Du muss keinen Unterhalt mehr zahlen, weil ein weiteres Kind von dem neuen Ehemann da ist. Sie muss dann ohnehin die Kinder betreuen. Es sei denn sie kann geltend machen, dass sie wegen deinem Kind oder deinen Kindern nicht arbeiten kann.


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