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Hallo zusammen.
Ich habe Fragen zum Ehegattenunterhalt. Hoffe es kennt sich jemand aus.
Zu meiner Situation.
Ich bin geschieden, zahle für EX und zwei Kinder (5, 10) Unterhalt - zusammen € 600,-.
Davon € 456,- für beide Kinder.
Mein Nettoeinkommen beträgt € 1.700,-.
Das meiner Ex ca. € 800.
Im Moment wird der Unterhalt für die Ex so berechnet: von den € 1700,-(abzüglich 5% berufsbedingte Aufwendungen) wird der KU nach DT für 2 Kinder abgezogen. Jetzt die Differenz zum Einkommen der Ex und davon 3/7.
Ich wohne mit meiner Freundin (geschieden,Hausfrau und Kinder aus erster Ehe) zusammen.Sie geht nicht arbeiten. Jetzt erwarten wir unser erstes gemeinsames Kind.
Frage1: Ändert sich der Ehegattenunterhalt durch den Splittingvorteil bei Wiederheirat (von Stkl 1 nach Stkl 3)?
Frage2: Wirkt sich die Geburt des Kindes auf mein anrechenbares Einkommen für den Ehegattenunterhalt aus? Wie würde der Unterhalt für die Ex dann berechnet?
einmal für den Fall nicht wieder verheiratet. Stkl 1 - ca 1700,- netto
einmal bei wieder verheiratet. Stkl 3 - ca 2050,- netto
vielen Dank
Gruss
Amadeus
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