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Hi,
okay, jetzt weiß ich auch, dass Du nicht arbeitest. Hatte erst den anderen Beitrag gelesen und beantwortet.
Grundsätzlich musst Du für Deinen Unterhalt selbst sorgen. Erst wenn Du das nicht kannst (ich wage zu behaupten, dass Du mit einer 15 jährigen Tochter als jüngstes Kind nicht mehr aus Erziehungsgründen unterhaltsberechtigt bist) bist Du unterhaltsberechtigt. Andernfalls kann er Dich auffordern, eine Arbeit aufzunehmen, mit der Du Dich selbst versorgen kannst (mit einer Karenzzeit oder Übergang halbtags / ganztags). Hinderungsgründe sind z.B. Alter, Krankheit etc.
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