GüntherKlein hat geschrieben:
das bedeutet also das sie nur noch 3jahre lang vom Jugendamt den Unterhalt bekommt (Tochter wird jetzt 9)
und ab dem 12. Lebensjahr müßte sie praktisch den Unterhalt mittels einer Zivilklage von mir einklagen?
Richtig. In drei Jahren kommt da kein Geld mehr vom Staat.
Und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muß privat klagen (in Vertretung).
Die UV-Kasse zahlt nicht den vollen Satz der D'dorfer Tabelle, sondern weniger als den Mindestbetrag.
Weiß: Fred
P.S. Das Geld wird zurückgefordert vom Unterhaltspflichtigen.
Und wenn man keinen Unterhalt bezahlt, dann droht eine Bestrafung nach § 170 StGB.
In anderen Ländern (USA) nehmen einem die Sheriffs den Führerschein weg, wenn man keinen Unterhalt bezahlt...
