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 Unterhalt für meine Frau von nicklas
Hallo zusammen.
Es interessiert mich brennend, ob meine Noch-Ehefrau Unterhalt fordern darf, oder nicht.
Hier mal paar Eckdaten.
Wir haben letztes Jahr im September geheiratet. Sie ging keiner Tätigkeit nach, tut es auch heut noch nicht. Ich fange voraussichtlich zum 1. wieder an zu arbeiten. Bis dahin lebte ich von ALG1 und der Aufstockung durch ALG2. Meine Frau hat einen Sohn von 9 Jahren, dessen leiblicher Vater auch Unterhalt zahlt. Sie selber ist vermögend, wobei wir von Guthaben in sechsstelligem Bereich sprechen, was ich auch durch Arbeitsaufnahme nicht erreichen werde. Ist sie nach diesen groben Daten unterhaltsberechtigt?
Danke schonmal für Antworten.
Nicklas


 Unterhalt für meine Frau von Steve
Aus dem, was hier zu erlesen ist: Nein. Es liegt keine langjährige Ehe vor, das über Jahre gewachsene Vertrauen in die eheliche Solidarität ist daher nicht gegeben.

Gibt es denn, bis auf die Betreuung des fremden Kindes (wobei in dem Alter sicherlich auch schon nicht mehr von einer nötigen Betreuung ausgegangen werden kann), irgendwelche Gründe, die sie hindern arbeiten zu gehen (Behinderung etc.)?


 Unterhalt für meine Frau von nicklas
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Stimmt, das wollte ich noch mit schreiben.
Also, an dem Tag meines Auszuges eskalierten ihre Gewaltausbrüche so sehr, das ich genötigt war, die Polizei zu rufen. Natürlich kam der Notarzt mit und sie wurde in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Dort wurden ihr manische Depressionen bescheinigt. Außerdem ist sie hochgradig zuckerkrank und betreibt so massiven Raubbau an ihrem Körper, das sie neulich erst an Nierenversagen litt und wieder eingewiesen wurde. Dazu muß ich aber noch sagen, das unser gemeinsames Leben von Gewalt und seelischer Grausamkeit gegen mich und ihren 9-jährigen Sohn geprägt war, welchen mittlerweile das Jugendamt auf mein einschreiten an sich genommen hat.


 Unterhalt für meine Frau von Steve
Das verkompliziert die Lage natürlich etwas...

Da müsste man mal feststellen (lassen), inwieweit die nette Dame fähig ist zu arbeiten.

Eine pauschale Bewertung, ob Unterhalt geschuldet wird, ist hier sicherlich nicht möglich. Müsste mit einer Einzelfallbewertung passieren. Da wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen (würdest Du nach dem Trennungsjahr ohnehin nicht, nur so wird es etwas teurer, da der Unterhalt ebenfalls strittig ist). Verlangt sie denn Unterhalt von Dir?

Außerdem ist ihr Unterhaltsanspruch ggü. dem Kindesvater ja auch als Einkommen zu werten, je nachdem was sie bekommt und Du verdienst kann sich hier auch schon der Unterhalt ausschließen.


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