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Hallo,
es wird zur Berechnung das durchschnittliche Netto genommen.
Am günstigsten kommst Du wenn Du Kindesunterhalt beim Jugendamt berechnen läßt und titulierst, das kostet nichts. Es sind alle Einkünfte wie auch Steuerrückerstattungen zu berechnen. Bei 2 Unterhaltsberechtigten wird normal eine Stufe höher gestuft bei einem 2 Stufen.
Lese bei der Düsseldorfer Tabelle insbesondere die Leitlinien Deines OLG-Bezirks und wenn Ihr Euch halbwegs friedlich trennen könnt, könnt ihr auch beim Notar eine Trennungsvereinbarung machen und z.B. den Zugewinn vorab klären.
hörnchen
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