Feed hat geschrieben:
Guten Morgen!
Es existiert ein Titel. Befristet bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag eines Kindes zur Zahlung von monatlich 327 EUR. Der 18. Geburtstag ist am 19.07.2007. An wen muss der Unterhalt im Juli gezahlt werden?
Ab dem 19.07. an den "Erwachsenen". Dieser kann aber auch bestimmen, dass das Geld weiter an die Mutter gezahlt wird.
Komplett 327 EUR an die Kindesmutter?
Nur, wenn die Vollmacht vorliegt. Ansonsten ist man nicht von diesem Betrag "entlastet". Der unterhaltsberichtigte Erwachsene könnte den Unterhalt dann geltend machen.
oder: Anteilig für 18 Tage im Juli - das wären dann ja 189,87 EUR - an die Kindesmutter und für den 19. bis 31. Juli den Volljährigenunterhalt (anteilig Mutter und Vater) an das dann erwachsene Kind?
so würd ich es machen
oder: Volljährigenunterhalt (anteilig Mutter und Vater) für den ganzen Monat Juli an das erwachsen werdende Kind?
Wenn die Mutter einverstanden ist
Wie müsste man sich bezüglich der Unterhaltszahlung in dem Monat, in dem das Kind volljährig wird verhalten?
Wenn möglich drüber reden.
Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort?! Schon jetzt vielen Dank!
LG
Lunajane
alle von mir gemachten Angaben beruhen auf Erfahrungen