|
Hallo cih bin getrennt lebend Scheidung ist beantragt. Mein Nochmann gibt mir Unterhalt für die Kinder. Laut meiner Anwältin die ihm geschrieben hat, muss er den Unterhalt spätestens am 3.jeden Monats überwiesen haben. Dass ging genau einmal gut. ich muss erwähnen dass wir auch für mich Unterhalt beantragt hatten, sein Anwalt liess uns aber wissen, dass sein Mandant den Unterhalt für die Kinder überweist,mir stehe nicht soviel zu. ist ja auch egal, es geht hier um folgendes: er zahlte genau einmal bis zum 4. des Monats da war im Januar 2011. Seit Januar muss er zahlen. Und nun ist es bereits 2 mal vorgekommen dass er in Verzug war. Das heisst, der Unterhalt kommt immer um den 15.-18. des Monats. Also anscheinend nach Erhalt seines Lohnes. Ist das rechtswirksam oder muss er pünktlich zahlen? Ich weiss somit dass er den ersten angeorndeten Betrag überwiesen hat, für die 2 weiteren die bisher folgten hat er einen Dauerauftrag so gemacht wie es ihm passt. Kann man da eigentlich was machen? Oder muss man froh sein wenn er zahlt? Vielen Dank
|