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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage stellen, auf die ich nirgends eine Antwort finden kann. Kurz zu meiner Situation: Ich war 8 Jahre verheiratet mit einem selbstständigen Mann. Da er mit seiner Selbstständigkeit kaum Einkommen erzielt hat (und es auch immernoch nicht tut), bin ich immer mit arbeiten gegangen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der nun 11 Jahre alt ist. Bis zur Beendigung seiner Grundschulzeit habe ich Teilzeit gearbeitet. Leider hat auch mein Einkommen nicht ausgereicht, um uns über Wasser zu halten, wir waren auch auf Unterstützung meiner Eltern angewiesen. Die Ablehnung meines Ex-Mannes, sich eine Anstellung zu suchen, führte letztendlich zur Trennung und Scheidung. Gegenseitige Unterhaltszahlungen wurden im Scheidungsverfahren nicht verhandelt, da keine Forderungen gestellt wurden. Leider weigert er sich aber auch, Kindesunterhalt zu zahlen mit der Begründung, das er
1. nicht genug Einkommen hätte und 2. er ja nicht Schuld an der Trennung wäre, schließlicht hätte ich mich ja getrennt, nicht er! Also soll ich doch selber sehen, wie ich mit Sohn klar komme.
So, also habe ich im letzen September das Angebot meines Chefs angenommen und gehe seit dem wieder Vollzeit arbeiten. Nun habe ich über meine Anwältin die Zahlungen des Mindestunterhalts für den Sohn verlangt.
Frage: Kann mein Ex-Mann mich nun tatsächlich, wie der droht, auf Zahlung von Ehegattenunterhalt verklagen und hätte er Aussicht auf Erfolg? Weil ich ja nun mehr Einkommen habe als er?
Verstehet mich nicht falsch, aber er ist bestimmt kein armer Mann. Vor unserer Trennung hat er erheblich mehr zu unserem Unterhalt beigetragen, als er nun für sich ausgibt. Muß das Kind auf sein Recht verzichten? Ich bin ratlos!
Danke für produktive Antworten.
Geschiedene
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