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 Unterhalt (Nachzahlung) von yvonne-juju
Hallo,

ich bekomme seid einem Jahr Unterhaltsvorschuss von jetzt 125 euro!

Wie ist das mit dem KV muss er das dem Jugendamt zurückzahlen? Und ich habe gehört das er mir dir differenz auf 199 euro auch zurück zahlen muss!!!

Weiß jemand wie das geregelt ist???



DANKE....

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Erzeuger ist nicht gleich Vater!!!


 Unterhalt (Nachzahlung) von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
ich bekomme seid einem Jahr Unterhaltsvorschuss von jetzt 125 euro!

Wie ist das mit dem KV muss er das dem Jugendamt zurückzahlen?


Theoretisch: ja.

Wird aber in der Praxis meist nicht gemacht, wegen des Verwaltungsaufwands.

Außerdem zahlt es ja der Steuerzahler... :<



Es ist ja, wie der Name sagt, eine VORSCHUSS-Leistung.

Die muß man EIGENTLICH zurückzahlen. Eigentlich....





yvonne-juju hat geschrieben:
Und ich habe gehört das er mir dir differenz auf 199 euro auch zurück zahlen muss!!!

Weiß jemand wie das geregelt ist???.


Ja, klar.



Er muß sie Dir nicht "zurück"zahlen, sondern nachzahlen.

Aber nur dann, wenn Du ihn "in Verzug gesetzt" hast.

Du brauchst also ein Schreiben an ihn, in dem Du den Unterhalt für das Kind forderst.

Ab da läuft seine Pflicht, den gesetzlichen Unterhalt auch später NACHZUZAHLEN.



Gruß von Fred :cool:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt (Nachzahlung) von yvonne-juju
Mach das nicht das Jugendamt mit dem Brief?

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 Unterhalt (Nachzahlung) von Moehrenmolch
Ich würde mich NICHT auf ein Amt verlassen.

Schreib den Dreizeiler doch selber, ist doch kein Problem.



;D Brauchst Du 'ne Textvorlage?



Gruß von Fred :cool:

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 Unterhalt (Nachzahlung) von yvonne-juju
Moehrenmolch hat geschrieben:

;D Brauchst Du 'ne Textvorlage?



Gruß von Fred :cool:




Ja gerne....

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 Unterhalt (Nachzahlung) von Moehrenmolch
...ich schreib's morgen früh zum Frühstück und mach einen neuen Ordner



"Textvorlagen für Gericht und Unterhaltspflichtige".



:cool: Fred :snoopy:

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 Unterhalt (Nachzahlung) von hörnchen
mal was anmerke:



Gilt erst ab in Verzug setzen. Wenn das JA generell die Ansprüche in Verzug gesetzt hat sollte doch das Datum gelten also nur höchstvorsorglich ergänzend. Oder?



hörnchen


 Unterhalt (Nachzahlung) von Moehrenmolch
Theoretisch: ja.



Aber: doppelt genäht hält besser.

Eigentlich bräuchte es ja gar nichts, denn der KU ist unabdingbar und es kann auf ihn nicht verzichtet werden.

Er entsteht automatisch nach dem BGB durch das Kindschaftsverhältnis.



Aber Du weißt ja, wie Juristen denken... :cool:

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