yvonne-juju hat geschrieben:
ich bekomme seid einem Jahr Unterhaltsvorschuss von jetzt 125 euro!
Wie ist das mit dem KV muss er das dem Jugendamt zurückzahlen?
Theoretisch: ja.
Wird aber in der Praxis meist nicht gemacht, wegen des Verwaltungsaufwands.
Außerdem zahlt es ja der Steuerzahler...
Es ist ja, wie der Name sagt, eine VORSCHUSS-Leistung.
Die muß man EIGENTLICH zurückzahlen. Eigentlich....
yvonne-juju hat geschrieben:
Und ich habe gehört das er mir dir differenz auf 199 euro auch zurück zahlen muss!!!
Weiß jemand wie das geregelt ist???.
Ja, klar.
Er muß sie Dir nicht "zurück"zahlen, sondern
nachzahlen.
Aber nur dann, wenn Du ihn
"in Verzug gesetzt" hast.
Du brauchst also ein Schreiben an ihn, in dem Du den Unterhalt für das Kind forderst.
Ab da läuft seine Pflicht, den gesetzlichen Unterhalt auch später
NACHZUZAHLEN.
Gruß von Fred
