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 Unterhalt nicht Verheiratete von reni21
Es hält sich in meinem Freundeskreis hartnäckig das Gerücht, dass der Ex-Lebenspartner, wenn Kinder da sind - auch wenn nichts der gleichen vertraglich vereinbart wurde - demjenigen der die Kinder hat zu Unterhalt verpflichtet werden kann.

Stimmt das nun oder nicht?

Wer weiß wo man sich darüber schlau machen kann?

Danke :)


 Unterhalt nicht Verheiratete von hörnchen
google hülft oder Du fragst genau wessen Unterhalt Du wann wie meinst.



z.B. ein lediger Vater ist ggf. zu Betreuungsunterhalt verpflichtet...



Stammtischparolen sind hier aber in der Regel kein Thema, also frag was Du genau wissen willst.



hörnchen


 Unterhalt nicht Verheiratete von Moehrenmolch
reni21 hat geschrieben:
...das Gerücht, dass der Ex-Lebenspartner, wenn Kinder da sind - auch wenn nichts der gleichen vertraglich

vereinbart wurde - demjenigen der die Kinder hat zu Unterhalt verpflichtet werden kann.

Stimmt das nun oder nicht?


Er IST zum Unterhalt verpflichtet.

Das braucht man nicht zu vereinbaren.

Es ergibt sich aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).



Ein Gerücht ist also lediglich, wenn behauptet wird, das sei NICHT so.



Falls Du per google suchen willst, gibst Du ein

"BGB Unterhalt Betreuung". Nur mal als Beispiel.



Fred :|

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt nicht Verheiratete von dreamland
Hallo



Waren die Eltern verheiratet kann es zur Zahlung von Betreuungsunterhaltes oder sonst irgendeinen Unterhaltes kommen. Dazu müssen sogar nicht immer noch Kinder betreut werden müssen.

Waren die Eltern allerdings nicht miteinander verheiratet, dann besteht lediglich bis zum 3. Geburtstag des Kindes ein Anspruch auf BU für den Betreuungselternteil. Allerdings kann auch hier in einer Einzelfallentscheidung anders entschieden werden (z.B. Kind behindert)



Hoffe das hilft weiter



Herzliche Grüße dreamland


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