reni21 hat geschrieben:
...das Gerücht, dass der Ex-Lebenspartner, wenn Kinder da sind - auch wenn nichts der gleichen vertraglich
vereinbart wurde - demjenigen der die Kinder hat zu Unterhalt verpflichtet werden kann.
Stimmt das nun oder nicht?
Er
IST zum Unterhalt verpflichtet.
Das braucht man nicht zu vereinbaren.
Es ergibt sich aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).
Ein Gerücht ist also lediglich, wenn behauptet wird, das sei
NICHT so.
Falls Du per google suchen willst, gibst Du ein
"
BGB Unterhalt Betreuung". Nur mal als Beispiel.
Fred
