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 Unterhalt von ulli5000
Hallo,



meine Frau hat mich von mir getrennt und unsere Tochter mitgenommen. Ich verdiene 1.400 netto, Lohnsteuer III. Hiervon müssen Miete, Versicherungen, Altersvorsorge usw. bezahlt werden. Ich höre jetzt immer 890 Selbstbehalt. Soll ich von den 890 alles bezahlen? Alles andere geht an meine Frau? Wie soll ich davon leben?



Was ist eigentlich angemessener Selbstbehalt? Wieviel kann ich vom Nettogehalt abziehen?



Für Eure Antwort recht herzlichen Dank.


 Unterhalt von yvonne-juju
Davon habe ich leider keine ahnung!



Liebe grüße Yvonne


 Unterhalt von Moehrenmolch
ulli5000 hat geschrieben:
Ich verdiene 1.400 netto, Lohnsteuer III.

Hiervon müssen Miete, Versicherungen, Altersvorsorge usw. bezahlt werden.

Ich höre jetzt immer 890 Selbstbehalt.




Bei 1400 netto bist Du in der zweiten Stufe, da ist der Selbstbehalt 950.



lies hier nach: www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf



Ansonsten liegt der KINDES-Unterhalt (je nach Alterstufe) dann bei 233 /282 / 332 Euro.

Ist Dein Kind z.B. 8 Jahre alt, bleiben Dir ca. 1100 Euro (1400 minus 282).



Denk daran, daß sich jetzt Deine Steuerklasse verschlechtert!

Sofort die Eintragung ändern lassen!!!




Ob Deine Frau für sich Trennungsunterhalt beanspruchen kann, hängt von der Situation ab.



Hat sie zuvor gearbeitet?



Alles Gute, wünscht Fred :/

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt von ulli5000
Hallo,



meine Tochter ist drei Jahre alt. Wenn ich in Steuerklasse I komme, was ja zwangsläufig der Fall sein wird, habe ich noch gut 1100 €.. Da bleibt für meine Frau ja nichts mehr übrig. Obwohl sie bekommt im Moment noch Arbeitslosengeld von 450 € sowie Kindergeld von 159 und dann noch Kindesunterhalt von.

Ich denke, den Rest müßte sie sich dann vom Sozialamt holen?



Wie hoch wäre bei mir dann der angemessene Selbstbehalt?



Danke.



LG ulli


 Unterhalt von Moehrenmolch
ulli5000 hat geschrieben:
Wenn ich in Steuerklasse I komme, was ja zwangsläufig der Fall sein wird, habe ich noch gut 1100 €..




Eben.

Deswegen ja.

Steuerklasse sofort ändern. Sonst will das Finanzamt eine dicke Rückzahlung von Dir.

(außer natürlich, Du erwartest arbeitslos zu werden...) :eek:





Und außerdem sinkt ja Dein Netto-Einkommen.

Selbstbehalt heißt, daß Dir das als Minimum verbleiben muß im Hinblick auf den Kindesunterhalt.



Mit 1100 bist Du in der untersten Stufe der D'dorfer Tabelle, in der wird das halbe Kindergeld NICHT angerechnet.

Also rechne 1100 minus 204 für Kindesunterhalt.

Damit erreichst Du in etwa dann den "Selbstbehalt" für Berufstätige von 890 in dieser Stufe.



Ziemlich eng, denk ich mal.



Anspruch auf Trennungsunterhalt kann ich da nicht sehen.



Gruß, Fred :/

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