ulli5000 hat geschrieben:
Wenn ich in Steuerklasse I komme, was ja zwangsläufig der Fall sein wird, habe ich noch gut 1100 €..
Eben.
Deswegen ja.
Steuerklasse sofort ändern. Sonst will das Finanzamt eine dicke Rückzahlung von Dir.
(außer natürlich, Du erwartest arbeitslos zu werden...)
Und außerdem sinkt ja Dein Netto-Einkommen.
Selbstbehalt heißt, daß Dir das als Minimum verbleiben muß im Hinblick auf den Kindesunterhalt.
Mit 1100 bist Du in der untersten Stufe der D'dorfer Tabelle, in der wird das halbe Kindergeld NICHT angerechnet.
Also rechne 1100 minus 204 für Kindesunterhalt.
Damit erreichst Du in etwa dann den "Selbstbehalt" für Berufstätige von 890 in dieser Stufe.
Ziemlich eng, denk ich mal.
Anspruch auf Trennungsunterhalt kann ich da nicht sehen.
Gruß, Fred
