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Hallo Angel,
rein formal würden deinem Mann dann 3/7 des Differenzbetrages eurer beiden Einkommen zustehen (also knapp über 200 Euro)
Die Voraussetzungen für Trennungsunterhalt sind aber sowas wie "Bedarf/Bedürftigkeit" desjenigen, der diesen Unterhalt fordert - UND zugrundegelegt werden die Verhältnisse innerhalb der Ehe. Angenommen, du hast während der Ehe für ihn einen Autokredit aufgenommen, den er aus eigenen Mitteln nicht finanzieren konnte, damit er zur Arbeit fahren kann. DANN kann er wohl mit Recht argumentieren, dass er OHNE deine Unterstützung während der Trennungszeit nicht klarkommt und darauf angewiesen ist.
Und eine weitere Voraussetzung ist natürlich deine Leistungsfähigkeit.
Letztlich macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, bei so kurzer Ehedauer um sowas zu streiten (macht nur die Anwälte reich). Ihr beiden spart sehr viel mehr Geld, wenn sich nur EINER anwaltlich vertreten lässt und ihr eine notarielle Vereinbarung ausarbeitet, die die Trennung und die Scheidungsfolgen regelt (einvernehmliche Scheidung).
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