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Hallo,
ich habe ein vermutlich etwas kompliziertes Problem und erhoffe mir in diesem Forum Ratschlaege. Mit Anwaelten bin ich etwas zurueckhaltend, denn der "gute Rat" eines Anwalts hat mich schon einmal fast 9000€ gekostet.
Zur Sache: Meine Ehe wurde nach 24 Ehejahren 1994 geschieden. Seither zahle ich Unterhalt. Nun bin ich seit Juni 2005 pensioniert, arbeite aber mit einem privaten Arbeitsvertrag im internationalen oeffentlichen Dienst weiter. Wenn ich nun die Verhaeltnisse betrachte, die meine Ehezeit beeinflusst haben, ist festzustellen, dass ich dann auch pensioniert waere. Mein jetziges Einkommen haette es dann nicht gegeben (Uebrigens arbeite ich auch nur weiter, um die Verluste durch Unterhaltszahlungen auszugleichen) Einer Unterhaltsberechnung duerfte also eigentlich nur meine fiktive Pension zugrunde liegen. Ist diese Annahme richtig?
Weiter: Wie sieht es mit meinem Kind aus 2. Ehe aus? Kann bei einer solchen fiktiven Rechnung Unterhalt fuer dieses Kind beruecksichtigt werden? Das waere ja schliesslich der Fall, wenn ich tatsaechlich pensioniert waere.
Wie gesagt: Bin fuer jeden Ratschlag dankbar, da ich ohne Gewissheit einen Gang zum Gericht (noch dazu in einer norddeutschen Provinz) nach meiner 1. Pleite nicht wage.
Danke an jeden, der hilfreich ist!:cool:
cool
Kuhli
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