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 Unterhalt und Umgangsrecht von elisaundnils.
Der Mann meiner Freundin hat ein großes Problem und ich brauche nun eure Hilfe:

Er hatte eine Beziehung, die vor 1 1/2 Jahren in die Brüche ging und aus dieser Beziehung sind 2 Kinder. Mein Kumpel ist selbstständig und muss ca. 460,- Euro Unterhalt jeden Monat zahlen. Das Umgangs- bzw. Besuchsrecht wurde auf 1 Wochenende im Monat beschränkt. Sie haben beide das Sorgerecht. Nun wollte mein Kumpel eine Neuberechnung des Unterhaltes, da er seiner Meinung nach zuviel Unterhalt bezahlt, sein Einkommen liegt bei weitem unter 1000,- Euro und überwies den Unterhalt für Nov. noch nicht. Er schickte der Kindsmutter eine Vollmacht, die diese Uunterschreiben muss, damit sein Unterhalt neu berechnet werden kann. Doch die Mutter verweigert die Unterschrift auf derVollmacht.Nun sollte er dieses Wochenende seine Kinder abholen,doch die Mutter verweigert die Herausgabe der Kinder, mit der Begründung, dass er ja keinen Unterhalt gezahlt hätte. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Wie soll er sich weiter verhalten? Kann er die Kinder trotzdem holen? :confused:


 Unterhalt und Umgangsrecht von karamia
Hallo,

es ist nicht erlaubt, das Umgangsrecht von der Unterhaltszahlung abhängig zu machen. Es ist aber auch nicht erlaubt, den Unterhalt einseitig zu kürzen oder gar einzubehalten. Wir haben jetzt Januar, dein Freund hat für November noch nicht bezahlt? Wovon soll die Mutter seiner Kinder sie nun ernähren?



Wozu er eine Vollmacht braucht, verstehe ich nicht. Er kann (ohne ihre Unterschrift) zum Jugendamt gehen und seine Unterhaltsverpflichtung (neu) berechnen und beurkunden lassen. Damit zeigt er seinen guten Willen den Kindern gegenüber. Die Urkunde erhält die Mutter seiner Kinder und hat damit einen Titel/Rechtsanspruch auf den Unterhaltsbetrag, mit dem sie, falls er aus irgendeinem Grund nicht zahlen kann, auch Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommt. Falls sie mit der Höhe der Unterhaltssumme nicht einverstanden ist, muß sie vor Gericht klagen; allerdings berechnen die Jugendämter üblicherweise korrekt, wenn dein Kumpel sein Einkommen korrekt angibt.



Gruß

K.


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