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 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Saskia
Hallo zusammen,

bin schon 6 Jahre geschieden. Mein Ex hat so gut wie nie Unterhalt bezahlt ( 3x und da auch nur einen Bruchteil) und sich so gut wie nie blicken lassen bei seinen Kids (1x in 2 Jahren). Nun habe ich z. Zt. probs mit meinem pupertierenden Sohn und er zieht es tatsächlich in Betracht zu seinem Erzeuger zu ziehen. Muß ich dann Unterhalt für ihn zahlen? Der Kleine bleibt ja bei mir aber er hätte ja auch unterschiedlichen Unterhalt zahlen müssen (für den Großen etwas mehr). Müsste ich dann evtl. die Differenz zahlen oder sogar den gesamten Unterhalt für den Großen? Aber dann kotz ich, er bezahlt Jahre nicht und ich soll dann in die Tasche gehen? Zumal ich ja gar nicht möchte, dass er dort hin geht nur leider haben wir gem.Sorgerecht.

Danke für Antworten.


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Moehrenmolch
Saskia hat geschrieben:
Muß ich dann Unterhalt für ihn zahlen? ... Müsste ich dann evtl. die Differenz zahlen...?




Genau, die Differenz.



Du kannst das Recht bzw. die Pflicht zum Umgang NIEMALS mit dem Anspruch auf Unterhalt verrechnen.



Wenn ein Kind zum Vater zieht, bist Du dem Kind unterhaltspflichtig.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Saskia
Danke !

Hmmmm, ich meine er ist ja permanent arbeitslos. Wenn ich die Differenz bezahlen würde, dann hätte er doch eigentlich für den Kleinen bezahlt. Er zahlt aber nicht. Wenn er arbeitslos ist und ich z.B. Selbstständig, schätze ich, dass ich das volle Geld zahlen muß und er nix.Da werden Entscheidungen über meinen Kopf getroffen, die ich überhaupt nicht möchte und das schönste ist, ich solls auch noch finanzieren. Ich liebe die deutsche Rechtsprechung :eek:


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Moehrenmolch
Saskia hat geschrieben:
Wenn ich die Differenz bezahlen würde, dann hätte er doch eigentlich für den Kleinen bezahlt.

Er zahlt aber nicht.

...

Ich liebe die deutsche Rechtsprechung


Sieh es mal so:



beide Eltern sind unterhaltspflichtig für ihr Kind.

Der eine zahlt bar, der andere... - nun, bei dem LEBT das Kind.

Wohnung, Taschengeld, Kühlschrank, Kleidung, Schulsachen. Okay?



Lebt ein Kind beim Vater, eins bei der Mutter, dann ist der Anspruch des einen gegen den anderen aufzurechnen.

Und da der ältere mehr bekommt, hat dieses ältere Kind Anspruch auf den Differenzbetrag.



Denk dran. Das Geld "gehört" den Kindern.

Du hast also gar keinen "Schaden".

Den bisher fehlenden (= vom Vater nicht bezahlten) Unterhalt hast Du ja hoffentlich längst eingeklagt!



Wenn nicht, dann ist das verfallen. Das wäre Pech.



Die deutsche Rechtsprechung ist eigentlich vorbildlich; es gibt natürlich Ausnahmen.

Ich persönlich kenne stinkfaule und saudumme Staatsanwälte, und ich kenne bescheuerte und voreingenommene Richter.

Sind schließlich auch nur Menschen.





:ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Moehrenmolch
Saskia hat geschrieben:
....habe ich z. Zt. probs mit meinem pupertierenden Sohn

und er zieht es tatsächlich in Betracht zu seinem Erzeuger zu ziehen...


Das ist normal, daß Kinder es in diesem Alter "wissen wollen".

Ich würde das erst mal nicht wörtlich nehmen.

Sag ihm, daß er jederzeit gehen kann, wenn er will.



Sag ihm aber auch, daß Du es gerne hättest, daß er bleibt (wenn es so ist).

Und sage ihm, daß Du ihn liebst, auch wenn Ihr Streit habt (wenn es so ist).



Bei meinen Kindern (erwachsen inzwischen) hat das ein wichtiges Signal gesetzt; sie sind geblieben.

Und dann mit 18 ganz normal ausgezogen (Ausbildung).



Sie müssen hören, daß man nicht erpreßbar ist.

Und sie müssen spüren, daß sie geliebt sind.



Auch in der Pubertät..... ;D

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Saskia
Vielen Dank !!!

[font=Arial]
Zitat:
Denk dran. Das Geld "gehört" den Kindern
.[/font]

Ich weiss das, nur leider der Erzeuger nicht. Ich will mich ja auch nicht auf seine Stufe stellen, aber bislang habe ich die Kinder Groß gezogen und habe immer arbeiten müssen, selbst als wir noch verheiratet waren. Und er sieht mal wieder ein paar Euronen winken :rolleyes:



Zitat:
Den bisher fehlenden (= vom Vater nicht bezahlten) Unterhalt hast Du ja hoffentlich längst eingeklagt!


Ja hat das Jugendamt gemacht. Haben uns nen Titel geholt aber wie ich vor kurzem gehört habe, strebt er ein Insolvenzverfahren an, dann kann ich ohnehin alles knicken :boese:


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Moehrenmolch
Saskia hat geschrieben:



Zitat:
Den bisher fehlenden (= vom Vater nicht bezahlten) Unterhalt hast Du ja hoffentlich längst eingeklagt!




Ja hat das Jugendamt gemacht.

Haben uns nen Titel geholt aber wie ich vor kurzem gehört habe, strebt er ein Insolvenzverfahren an, dann kann ich ohnehin alles knicken




Ich nehem an, das Jugendamt hat nur einen Titel über die Leistungen der Unterhaltsvorschußkasse, die sind ja geringer als der Regelsatz nach der Düsseldorfer Tabelle.



Übrigens:

geschuldeter UNTERHALT wird meines Wissens NICHT von einem Insolvenzverfahren erfaßt.

Würde ich an Deiner Stelle noch mal prüfen.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Martina
Zitat:
geschuldeter UNTERHALT wird meines Wissens NICHT von einem Insolvenzverfahren erfaßt.




Richtig :!: Jedoch nur der Kindesunterhalt, nicht der Ehegatten oder Nachehelicher Unterhalt.



Mein Ex musste bei seinem Insolvenzverfahren den KU auf jeden Fall zahlen, den damaligen Trennungsunterhalt konnte er angeblich lt. seinen eigenen Ausführungen nicht zahlen.

Da er aber der Ansicht war, auch den KU nicht zahlen zu können oder zu wollen, was eher der Wahrheit entsprach, habe ich einen Titel erworben, der ihn dazu zwang den KU nach zu zahlen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Unterhalt wenn ein Kind beim Vat. lebt und eins bei der Mutt von Saskia
Habe mich heute mal auf dem Jugendamt erkundigt. Also er ist auf 100% verdonnert worden, ergo nach Dü. Tabelle, soweit so gut.

Desweitern sagte mir die gute Frau, dass er sogar verpflichtet sei, den bislang aufgelaufenen Unterhalt ( wir sprechen hier nur über den Ki.-Unt.) mit rein zu nehmen. Bis zum Tag der Eröffnung des Verfahrens. Ab dann müsste er wieder den laufenden Unterhalt zahlen, natürlich wenn er das nicht kann (und er kann nie....Dauerkranker), dann halt nicht.

Und er hat auch auf dem Jugendamt gesagt, dass er den Jungen nach den Ferien mit zu sich nehmen möchte ( Entfernung ca. 550km). Und so pampig er z.Zt. zu mir ist, würde er es sicher bejahen zu seinem Erzeuger zu gehen. Der größte Knackpunkt bei uns ist, dass er tun und lassen möchte was er will, kosequenzlos natürlich, keine Pflichten, nur Markenklamotten, Schule--->Nein Danke.

Und das er sich mit den Einstellungen bei seinem Erzeuger wohler fühlt als bei mir, ist ja wohl klar. Nur wird der Erzeuger nicht dagegen arbeiten sondern ihn in seiner Meinung noch unterstützen, schließlich lebt er schon sein ganzes Leben mit dieser Einstellung. Und da soll man nicht den Glauben an die deutsche Rechtsprechung verlieren?


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