Saskia hat geschrieben:
Wenn ich die Differenz bezahlen würde, dann hätte er doch eigentlich für den Kleinen bezahlt.
Er zahlt aber nicht.
...
Ich liebe die deutsche Rechtsprechung
Sieh es mal so:
beide Eltern sind unterhaltspflichtig für ihr Kind.
Der eine zahlt bar, der andere... - nun, bei dem LEBT das Kind.
Wohnung, Taschengeld, Kühlschrank, Kleidung, Schulsachen. Okay?
Lebt ein Kind beim Vater, eins bei der Mutter, dann ist der Anspruch des einen gegen den anderen aufzurechnen.
Und da der ältere mehr bekommt, hat dieses ältere Kind Anspruch auf den Differenzbetrag.
Denk dran. Das Geld "gehört" den Kindern.
Du hast also gar keinen "Schaden".
Den bisher fehlenden (= vom Vater nicht bezahlten) Unterhalt hast Du ja hoffentlich längst eingeklagt!
Wenn nicht, dann ist das verfallen. Das wäre Pech.
Die deutsche Rechtsprechung ist eigentlich vorbildlich; es gibt natürlich Ausnahmen.
Ich persönlich kenne stinkfaule und saudumme Staatsanwälte, und ich kenne bescheuerte und voreingenommene Richter.
Sind schließlich auch nur Menschen.
