Hallo,
ich meine auch: Klagen.
Soweit ich weiß gilt bei nicht ehelichen der Selbstbehalt als Maßstab, nicht aber irgendeine 7tel Regelung. Bis dato ist es ja noch so dass Müttern unehelicher Kinder nur 3 Jahre BU zusteht. Dass der gegnerische Anwalt Wind macht ist fast klar, sein Mandant wird ihn beauftragt haben zu sehen dass er so wenig wie möglich zahlen muss.
Bleibt eh abzuwarten wie der Gesetzgeber diese Ungerechtigkeit ändert....
Klagen ist Stress, klar. Dennoch: Das was einem zusteht sollte man auch bekommen - meist ist es auch kein Vermögen.
Wenn Dir der Stress mit der Korrespondenz zu groß wird bitte Deinen Anwalt dir nur das wichtigste zu schreiben UND: Geh niemals nicht Freitag oder Samstag und vor Festen an den Briefkasten
hörnchen