Hallo Andi75,
Wenn du das Kind nicht addoptiert hast oder der leibliche Vater bist kann sie von dir keinen KU verlangen, den muss sie beim leiblichen Vater einklagen. Den KU müsste Sie eigentlich auch weiter bezogen haben wärend eurer Ehe.
Unterhalt für Sie wird meines Wissens nach nicht anfallen. Siehe dazu das letzte Urteil vom BGH. In dem klar gestellt wird das Sie Vollzeit arbeiten muss, wenn es keine besonders triftigen Gründe gibt die eine Betreung des Kindes erforndern.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... nde-urteil <- siehe Urteil hier
lg
Maddy