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 Unterhaltkürzungen erlaubt.. von Daredevil
Hallo ich hab da mal ne Frage...

Folgender Sachverhalt:
- Ex-Frau bezieht Unterhalt aufgrund von Bandscheibenvorfall aus der Ehe heraus.
- Kind 16J. lebte bislang bei Ex. und bezug Unterhalt.
- Im November 2009 soll Ex Reha-Maßnahme fü 3Wochen antreten.
- Kind lebt nun nach Stress mit ihrer Mutter (meine EXFrau), bei Ihrer Oma (meine Mutter)
-> Ich werde ab sofort den Kindesunterhalt einbehalten und an meine Mutter überweisen.

Nun meine Fragen:
1.Darf ich einfach den Unterhalt einbehalten und an meine Mutter überweisen?
2.Ferner mindert sich das Einkommen meiner EX, worauf ich die Zahlung für ihren Krankenkassenbeitrag einbehalte und sie sich über das Sozielamt/Jobcenter versichern muss. Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Gruß
Daredevil


 Unterhaltkürzungen erlaubt.. von hörnchen
Es gibt wohl Urteile bzw. Ttel, drum:

1. Nein
2. Nein.

hörnchen


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