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 Unterhaltsberechnung meiner Anwältin,bekomm ich dass? von strubel
Hallo!
Endlich hab ich mich nach 2 Jahren Trennung dazu entschlossen,mich scheiden zu lassen.
Ich bin 19 Jahre verheiratet, ich bin 43 mein 50, Kinder sind 19 und 15.
Beide gehen noch zur Schule.
Ich habe die Kinder erzogen und war viel zu Hause habe auch erst ab 1.Januar 2011 einen 400 Euro Job.
Mein mann arbeitet auswärts, verdient 3000 Euro netto.
Wir wohnen noch im gemeinsamen Haus.
Nun ist er so erbost über die tatsache dass er 1174 Euro an Unterhalt leisten soll.
Allein 387 Euro für mich Trennungsunterhalt.Bisher hat er mich mit 430 Euro abgespeist.
Nun hat er mir sogar gedroht, dass er das arbeiten aufhören will.
Aber egal, es geht mir jetzt darum inwieweit ich mich auf die Berechnung meiner Anwältin verlassen kann.
Er leistet alle Zahlungen vom Haus, wie Strom ect.da mir das ja nciht möglich war.
Wer kann mir sagen ob ich damit rechnen muss weniger zu bekommen?
Vielen Dank


 Unterhaltsberechnung meiner Anwältin,bekomm ich dass? von Steve
Hallo,

mehr als sich den Unterhalt beim Anwalt ausrechnen zu lassen kann man ja nicht tun um sicher zu sein. Ich würde zunächst erstmal darauf vertrauen. Wenn er es nicht wahrhaben will, wird er sich ebenfalls einen Anwalt nehmen, der dann die Höhe prüft und ggf. etwas dagegen unternimmt. Wahrscheinlich ist auch, dass der Unterhaltsanspruch Teil des Scheidungsverfahrens wird, wenn ihr euch da nicht einig werdet.

Er kann nicht aufhören zu arbeiten, da er unterhaltsverpflichtet ist und somit seine Leistungsfähigkeit bzgl. Unterhalt erhalten muss. Würde er kündigen, ist es wahrscheinlich, dass sein beisheriges Einkommen als fiktives Einkommen angerechnet wird, da er den Jobverlust dann selbst zu verschulden hat.

Richte Dich darauf ein, dass Du seinerseits aufgefordert wirst, in einer gewissen Zeitspanne zunächst eine Teilzeittätigkeit, dann eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Das ist inzwischen üblich und soweit gesundheitlich möglich und der Kinderbetreuung nicht schadend rechtens. Bei einem 15 jährigen Kind ohne besondere Umstände (z.B. Behinderung) kann das von Dir erwartet werden.

Es gibt so viel zu beachten, aber da Du ja anwaltliche Beratung nutzt, solltest Du da keine Schwierigkeiten haben.


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