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Hallo,
mehr als sich den Unterhalt beim Anwalt ausrechnen zu lassen kann man ja nicht tun um sicher zu sein. Ich würde zunächst erstmal darauf vertrauen. Wenn er es nicht wahrhaben will, wird er sich ebenfalls einen Anwalt nehmen, der dann die Höhe prüft und ggf. etwas dagegen unternimmt. Wahrscheinlich ist auch, dass der Unterhaltsanspruch Teil des Scheidungsverfahrens wird, wenn ihr euch da nicht einig werdet.
Er kann nicht aufhören zu arbeiten, da er unterhaltsverpflichtet ist und somit seine Leistungsfähigkeit bzgl. Unterhalt erhalten muss. Würde er kündigen, ist es wahrscheinlich, dass sein beisheriges Einkommen als fiktives Einkommen angerechnet wird, da er den Jobverlust dann selbst zu verschulden hat.
Richte Dich darauf ein, dass Du seinerseits aufgefordert wirst, in einer gewissen Zeitspanne zunächst eine Teilzeittätigkeit, dann eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Das ist inzwischen üblich und soweit gesundheitlich möglich und der Kinderbetreuung nicht schadend rechtens. Bei einem 15 jährigen Kind ohne besondere Umstände (z.B. Behinderung) kann das von Dir erwartet werden.
Es gibt so viel zu beachten, aber da Du ja anwaltliche Beratung nutzt, solltest Du da keine Schwierigkeiten haben.
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