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 Unterhaltsberechnung von summer_69
Hallo zusammen,



ich habe Fragen zur Unterhaltsberechnung.



Meine Situation:



Ich arbeite Vollzeit. Meine Frau Teilzeit. Wir haben eine Tochter (7 Jahre).



Wenn ich mich richtig informiert habe, wird der Unterhalt meiner Tochter nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und von meinem Nettogehalt abgezogen. Ich kann mir davon noch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Der Rest wird 4/7 zu 3/7 aufgeteilt.



Wenn meine Frau arbeitet, ist unsere Tochter bei mir. Wie wird das Gehalt meiner Frau angerechnet? Anteilig oder gar nicht?



Trifft es zu, daß ich automatisch in Lohnsteuerklasse I falle, sobald wir getrennte Wohnungen haben?



MfG


 Unterhaltsberechnung von almanci
Hi,

3/7 gilt nur wenn Frau nicht arbeitet und das Kind nur bei Ex ist.

Einfache Berechnung:

Netto Gehalt minus Verbindlichkeiten (Raten für Kredite usw.),

minus 5% Berufspauschale.

Das ist dein bereinigtes Einkommen, KindesUH laut DUS-Tabelle,

Bereinigtes Einkommen minus KindesUH = 'EndNetto'

3/7 vom Endnetto ist UH für Ex,

falls sie ein Einkommen hat muss man das auch noch berücksichtigen.

Wenn 'EndNetto' weniger als 900€ ist brauchst du nichts zu zahlen (Existenzminumum),

falls du weit über 1000€ liegst muss man es mit genauen Beträgen berechnen, und wenn das Kind auch noch anteilig bei dir ist wird die Sache noch komlizierter.



Steuerklasse:

Im Trennungsjahr darfts du noch StKl III behalten, nächstes Jahr kannst du es ändern, man kann es auch nächstes Jahr behalten.


 Unterhaltsberechnung von Moehrenmolch
almanci hat geschrieben:
Wenn 'EndNetto' weniger als 900€ ist brauchst du nichts zu zahlen (Existenzminumum)


Ein leider immer noch weitverbreiteter Irrtum.

Interessant und bemerkenswert, daß dieser fake nicht auszurotten ist.



Der Mindestunterhalt MUSS geleistet werden, ansonsten droht Gefängnis nach § 170 StGB.



Der Unterhaltspflichtige hat eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".

Sprich: er muß alle ( = ALLE) Anstrengungen unternehmen, um den MINDESTunterhalt

sicherzustellen.



Also notfalls auch einen Zweitjob annehmen, Taxifahren, Fritten verkaufen, Klos putzen.

Ich habe das bei der Mutter meiner bei mir lebenden Kinder durchexerziert.

Sie meinte, als "Selbständige" könnte sie sich ihr Einkommen "schlechtrechnen"

und sich den Unterhalt ersparen. Also mußte sie zusätzlich putzen gehen und außerdem

noch als Aushilfe bei einem Kafferöster verkaufen.



Seltsamerweise hatte sie nach wenigen Monaten plötzlich doch wieder als Selbständige Einkommen.... ;D

War wohl nicht der Hit, das Verkaufen und das Putzen.



:cool: Gruß von Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Hallo,



danke für Eure Antworten.



Mir geht es nicht darum, nichts zahlen zu müssen. Meine Tochter steht an erster Stelle. Soweit meine Frau einen Unterhaltsanspruch hat, ist das auch in Ordnung. Momentan habe ich noch die Hoffnung, alles wird wieder gut.



Ich konnte mir meine Arbeitszeit bisher so einteilen, daß meine Frau Arbeiten gehen kann. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern.



Wie wirkt sich das Gehalt meiner Frau auf Ihre Unterhaltsansprüche aus. Sie verdient 600,- € mtl. incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wird das komplett vom Unterhaltsbetrag abgezogen oder nur anteilig?


 Unterhaltsberechnung von Moehrenmolch
summer_69 hat geschrieben:
Mir geht es nicht darum, nichts zahlen zu müssen.


Ich weiß, das habe ich gelesen, meine Antwort bezog sich auf:

Zitat:
almanci hat geschrieben:
Wenn 'EndNetto' weniger als 900€ ist brauchst du nichts zu zahlen (Existenzminumum)


Ein leider immer noch weitverbreiteter Irrtum.


Das galt also nicht Dir.

Nun zu Deinem neuen Beitrag:



summer_69 hat geschrieben:
Meine Tochter steht an erster Stelle.


So sollte es auch sein.

Das Einkommen der Kindesmutter wird durch die 3/7 Regelung doch berücksichtigt...

Oder verstehe ich bloß Deine Frage nicht?



Irritiert: Fred :juggle:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Hallo Fred,



ich habe mich, wie wahrscheinlich viele, vorab im Internet erkundigt. Vielleicht hätte ich gleich beide Varianten, die ich gefunden habe, angeben sollen. Dann ist es verständlicher.



Variante 1: Nach Abzug für berufsbedingete Aufwendungen (5%) und Unterhalt von meinem Gehalt, wird der Rest mit dem Gehalt meiner Frau zusammengezählt und 4/7 zu 3/7 aufgeteilt.



Netto: 2000

-100 (5%) berufsbed. Aufw.

------

1900

- 299 Unterhalt Kind

------

1601 + 600 (Frau) = 2201

4/7 = 1257,1

3/7 = 943,29





Variante 2: Da unsere Tochter noch keine 8 Jahre ist, bzw. noch nicht die dritte Klasse besucht, ist meine Frau nicht verpflichtet zu arbeiten und kann sich 1/7 Ihres Gehalts als Erwerbstätigenbonus abziehen. Vom Rest werden 50% angerechnet.



Netto: 2000

-100 (5%) berufsbed. Aufw.

------

1900

- 299 Unterhalt Kind

------

1601 + Gehalt Frau 257,14 ((600 - 85,17)/2)

= 1858,14

4/7 = 1061,71

3/7 = 796,29 + 342,31





Welche Variante trifft zu?



Grüsse

Summer_69


 Unterhaltsberechnung von Moehrenmolch
Jetzt(!) habe ich verstanden. :-D

Danke.



Aber passen muß ich trotzdem. Damit kenne ich mich absolut nicht aus.

Ich tippe allerdings auf Variante zwei, wenn sie gar nicht arbeiten muß.



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhaltsberechnung von dreamland
Hallo



Dann will ich mal meinen Senf dazu geben:



Ab wann deiner Frau eine Teilzeitstelle zuzumuten ist, ist abhängig vom zuständigen OLG. Meist ist es ab 8 Jahren des Kindes.

Da allerdings deine Frau schon jetzt arbeitet und dieses sicher nicht aus reiner Not, könnte ihr Einkommen nicht überobligatorisch sein. Heisst, es wird ihr ganzes Einkommen zugrunde gelegt.

Nachdem du dein Einkommen um die 5% (oder genaue Ausgaben-je nach OLG), evtl. ehebedingter Schulden, abzugsfähige Versicherungen und Gewerkschaftsbeiträge bereinigt hast, liest du den KU in der DDT ab.

Diesen KU ziehst du dann von deinem bereinigten Netto ab. Dann darfst auch du dir noch mal 1/7 Erwerbstätigenbonus abziehen. Deine Frau verfährt ähnlich. Danach wird euer gemeinsames Einkommen zusammen gerechnet und durch 2 geteilt.



Du:

2000 - 100 (5%)

1900

- 299 (KU)

1601 - 229 (gerundet 1/7 Erwerbstätigenbonus)

1372



Frau:

600 - 30 (5%) = 570 - 81 (1/7 Erwerbstätigenbonus)

489



1372 + 489 = 1861 : 2 = ~ 930

930 - 489 = ~ 441



~ 441,- Euronen wären noch an EU zu leisten.



Herzlichste Grüße Dreamland


 Unterhaltsberechnung von almanci
Wie gesagt die Berechnung ist zu kompliziert, versucht es unter euch zu regeln, falls es zu einem Rechtsstreit kommt wird es sehr teuer, lieber 100-200 mehr zahlen und solch einen Streit vermeiden.



Zum Theme Zweitjob:

keiner kann dich zwingen einen zweiten Job auszuüben, es sei denn du hast einen Job ~40Std/Wo, keine Trickserein etc. und nicht selbsttändig.



Hoffe aber, dass es doch noch weiterläuft mit der Ehe.


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Hallo,



die ganze Sache mit meiner Frau hat sich leider nicht so entwickelt, wie ich mir das erhofft hatte. :(

Ich denke aber, dass wir eine gute Regelung für unsere Tochter gefunden haben.



Mein Frau hat ab 01.07. eine eigene Wohnung. Sie sagt, sie braucht Abstand.

Am Samstag habe ich das Schreiben mit der Unterhaltsberechnung von

Ihrer Anwältin erhalten. Wir hatten es so vereinbart, dass Sie alleine zur Erstberatung geht.

Die Berechnung ist für mich, auch dank Eurer Hilfe, nachvollziehbar.



Meine Tochter erhält 317,- Euro Unterhalt, anstatt die 299,- wie es in der D-Tabelle steht. Das ist ok für mich.

Ich verstehe nur nicht ganz, warum mir als Erwerbstätigenbonus nur

1/10 und nicht 1/7 abgezogen werden.

Hat sich da was geändert?



Grüsse

Summer_69



P.S. Sie hat mir vorgeschlagen eine Ehetherapie zu machen. Hat jemand von Euch Erfahrung damit?

Ich persönlich habe momentan meine Zweifel, ob das noch was bringt, da mich Ihr Auszug zutiefst getroffen hat. :nein:


 Unterhaltsberechnung von hörnchen
summer_69 hat geschrieben:
Sie hat mir vorgeschlagen eine Ehetherapie zu machen. Hat jemand von Euch Erfahrung damit?

Ich persönlich habe momentan meine Zweifel, ob das noch was bringt, da mich Ihr Auszug zutiefst getroffen hat. :nein:




Solltest Du unbedingt machen! Da gehen Dir vielleicht drölf Lichter auf.



hörnchen


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Welche Lichter sollen mir noch aufgehen? Zur Trenung haben beide Ihren Teil beigetragen, das haben wir in vielen, mehr oder weniger emotional geführten Gesprächen, erörtert. Ich bin nur der Meinung, daß sie durch Ihren Auszug eine Entscheidung für alle Beteiligten getroffen hat, die nur schwer zu verstehen ist. Eine Ehetherapie sollte doch das Ziel haben, die Ehe wiederherzustellen, oder?



Ist das dann nicht ein Schritt in die falsche Richtung? ;(



Ratlos und ziemlich verzweifelt.

summer_69


 Unterhaltsberechnung von hörnchen
summer_69 hat geschrieben:

Ist das dann nicht ein Schritt in die falsche Richtung? ;(




Nö, eher in kommunizieren und miteinander.



Zitat:
Welche Lichter sollen mir noch aufgehen? Zur Trenung haben beide Ihren Teil beigetragen, das haben wir in vielen, mehr oder weniger emotional geführten Gesprächen, erörtert.




Vielleicht was Dein Anteil daran ist und ihr was ihr Anteil ist? Davon ab unterliegen Gefühle keiner Logik.



Zitat:

Ich bin nur der Meinung, daß sie durch Ihren Auszug eine Entscheidung für alle Beteiligten getroffen hat, die nur schwer zu verstehen ist. Eine Ehetherapie sollte doch das Ziel haben, die Ehe wiederherzustellen, oder?




Nö, sie dient dazu sich zu verstehen......



Zitat:
Ist das dann nicht ein Schritt in die falsche Richtung? ;(




Nöööö, wenn Kinder im Spiel sind erst Recht nicht. "EheTherapie" ist reden mit Dolmetscher.



hörnchen



Ratlos und ziemlich verzweifelt.

summer_69[/quote] :ja:


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Danke für die ehrlichen Worte. Wir haben in zwei Wochen den ersten Termin. :/



Kannst Du oder jemand anderer auch etwas zu meiner ersten Frage sagen?



Zitat:
Ich verstehe nur nicht ganz, warum mir als Erwerbstätigenbonus nur

1/10 und nicht 1/7 abgezogen werden.

Hat sich da was geändert?








Grüsse

summer_69


 Unterhaltsberechnung von dreamland
Hallo



Es handelt sich dabei um den Erwerbstätigenbonus. Je nach OLG beträgt dieser 1/10 oder 1/7.



Herzlichste Grüße Dreamland


 Unterhaltsberechnung von summer_69
Hallo Dreamland,



ich verstehe zwar nicht, warum Arbeit von OLG zu OLG unterschiedlich

bewertet werden darf, muß es aber wohl akzeptieren. :<



Danke für Deine Antwort.



Grüsse

summer_69


 Unterhaltsberechnung von Lunajane
Moehrenmolch hat geschrieben:
almanci hat geschrieben:
Der Mindestunterhalt MUSS geleistet werden, ansonsten droht Gefängnis nach § 170 StGB.



:lach:



Der Unterhaltspflichtige hat eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".

Sprich: er muß alle ( = ALLE) Anstrengungen unternehmen, um den MINDESTunterhalt

sicherzustellen.

lso notfalls auch einen Zweitjob annehmen, Taxifahren, Fritten verkaufen, Klos putzen.



:lach:



Ich habe das bei der Mutter meiner bei mir lebenden Kinder durchexerziert.

Sie meinte, als "Selbständige" könnte sie sich ihr Einkommen "schlechtrechnen"

und sich den Unterhalt ersparen. Also mußte sie zusätzlich putzen gehen und außerdem

noch als Aushilfe bei einem Kafferöster verkaufen.



Wer hat das verfügt??? Ich versuche seit 3!!! Jahren!!! mit Klagen wegen Unterhaltspflichtverletzung den Vater meiner 2 Kinder zu Unterhaltszahlungen zu "bemühen".

2 Verfahren wurden bislang EINGESTELLT, weil der Kindesvater NICHT LEISTUNGSFÄHIG ist :nein:




Seltsamerweise hatte sie nach wenigen Monaten plötzlich doch wieder als Selbständige Einkommen.... ;D

War wohl nicht der Hit, das Verkaufen und das Putzen.



Er liegt heute noch bei 1300 EUR brutto. Fährt Mercedes, hat 2 Pferde und wohnt im Waldrandhäuschen, was natürlich der neuen Ehefrau gehört ;)







Kannst Du mir bitte mal Deinen Anwalt verraten?



LG

Lunajane


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